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25.03.2010 Abgeordnetenhaus

Transparenz vor Konkurrenz

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren!
Selten ist die soziale Arbeit in Berlin mit so viel Öffentlichkeit beschert worden, und das ist gut, denn hier leisten über 100 000 Beschäftigte gute und wertvolle Arbeit, ob in der Kita, in Pflegeeinrichtungen, in der Wohnungslosenhilfe, bei der Betreuung von Menschen mit Behinderung und vielem anderen mehr. Bei all den gravierenden Problemen, die jetzt ans Licht gekommen sind, dürfen wir uns den Blick auf diese für die betroffenen Menschen und den sozialen Zusammenhalt der Stadt so notwendige Arbeit nicht verstellen lassen. Viele der Träger und ihre Beschäftigten leisten hochprofessionelle Arbeit.

[Beifall bei der Linksfraktion und der SPD]

Der Treberhilfeskandal und die breite öffentliche Debatte haben aber gleichzeitig dazu geführt, dass sich immer mehr Beschäftigte sowie Klientinnen und Klienten und Angehörige bei mir und anderen melden, um auf Probleme aufmerksam zu machen. Auch das ist gut. Wir gehen diesen Hinweisen nach und versuchen zu helfen. Doch das alles zeigt, es läuft etwas schief im System der sozia-len Wohlfahrtspflege. Dieses System, liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU und der FDP, haben Sie, hat Ihre Bundesregierung unter Kanzler Kohl Mitte der Neunzigerjahre geschaffen, niemand anders.

[Beifall bei der Linksfraktion – Vereinzelter Beifall bei der SPD – Zuruf von Christoph Meyer (FDP)]

„Konkurrenz statt Transparenz" ist das Leitmotiv dieses Systems der Entgeltfinanzierung, und die unterscheidet sich grundlegend von der Zuwendungsfinanzierung. Das hat die Kollegin Breitenbach gerade ausführlich darge-stellt. Die soziale Arbeit ist seitdem endgültig marktwirtschaftlich organisiert. Die Vereine, Träger der gemeinnüt-zigen GmbHs, aber auch privatwirtschaftliche Unterneh-men konkurrieren um den großen Kuchen öffentlicher Mittel im entgeltfinanzierten Bereich. Allein in Berlin geht es dabei um knapp 2,3 Milliarden Euro. Grundidee ist, dass die Träger Kostensätze für die jeweiligen Leistungen bekommen, die mit ihnen vertraglich vereinbart sind. Diese Sätze decken dann die gesamten Kosten, z. B. die Löhne für die Beschäftigten, die Geschäftsführergehälter, die Sachkosten, die Unterhaltung von Immobilien. Reicht das Geld, dürfen die Unternehmen und Träger die Überschüsse behalten. Reicht es nicht, müssen sie selbst sehen, wie sie klarkommen. In dieses System sind Fehlanreize eingebaut. Soziale Arbeit ist eben keine Ware. Wollen die Unternehmen höhere Überschüsse erwirtschaften, müssen sie die Kosten niedrig halten. Das geht fast immer auf Kosten der Beschäftigten, nämlich über Lohndrückerei, über arbeitsvertragliche Tricks und sicher im Einzelfall auch mal über Leistungseinschränkungen.

Für die öffentlichen Haushalte hat das entgeltfinanzierte System den Vorteil, dass die Gesamtkosten fest kalkulierbar sind. Aber der Preis dafür ist hoch. Der Bundesge-setzgeber hat nämlich nicht vorgesehen, dass die öffentliche Hand die Verwendung dieser Entgelte auch tatsächlich kontrolliert. Nur wenn sich Kundinnen oder Kunden beschweren, sogenannte Schlechtleistungen vorliegen, können wir als Staat eingreifen. Ansonsten gibt es als Prüfungsinstanzen die Finanzämter, die kontrollieren, ob die gemeinnützigen Unternehmen und Vereine ihre Überschüsse auch tatsächlich reinvestieren. Als Ultima ratio bleibt uns noch die Staatsanwaltschaft, aber die können wir nur einschalten, wenn konkrete Verdachtsmomente in Bezug auf Straftaten vorliegen.

[Andreas Gram (CDU): Die sind ja wohl da!]

Im Fall der Treberhilfe war das so. Deshalb habe ich Anzeige erstattet, und die Ermittlungen laufen.
Aber auch die laufenden Ermittlungen gegen das System Ehlert lösen nicht unser grundsätzliches Problem. Wir brauchen mehr Eingriffs- und Kontrollbefugnisse der öffentlichen Hand – auch um die Logik der Kostensenkungsspirale durchbrechen zu können.

[Beifall bei der Linksfraktion und der SPD]

Im letzten Jahr hat das Bundessozialgericht bahnbrechend geurteilt, dass bei der Festlegung der Kostensätze im Pflegebereich die tatsächlichen Personalkosten berück-sichtigt werden müssen. Das heißt, wenn Träger ihren Beschäftigten Tariflöhne zahlen, müssen sie die entsprechenden Entgelte bekommen. Wenn sie nicht tariflich zahlen, bekommen sie auch geringere Entgelte. Damit ist den sozialen Unternehmen – und zwar erstmalig – die Möglichkeit gegeben, tarifliche Bezahlung auch tatsächlich belohnt zu bekommen und nicht das Gegenteil. Das heißt, der Anreiz, die Beschäftigten schlecht zu bezahlen und darüber höhere Überschüsse zu erwirtschaften, ist weggefallen und die Unternehmen können über Dumping-löhne keine Zusatzüberschüsse mehr erzielen.

Gute Arbeit braucht gute tarifliche Bezahlung. Das gilt in der sozialen Arbeit genau wie anderswo. Wir haben geprüft, ob dieses Urteil auch für andere soziale Bereiche angewandt werden kann, und festgestellt: Ja, das können wir, und das werden wir jetzt auch tun! Auf der Grundlage höchstrichterlicher Rechtsprechung wird der Senat neue Wege gehen.

Wir wollen aber auch das eingangs genannte Leitmotiv umdrehen – Transparenz und Kontrolle vor Wettbewerbslogik. Deshalb erarbeiten die Liga der Wohlfahrtsverbände und meine Verwaltung gemeinsam mit Transparency Deutschland und dem Deutschen Zentralinstitut für Soziale Fragen den Berliner Kodex für Transparenz und Unter-nehmensführung in sozialen Organisationen. In dieser Woche hat das zweite Treffen stattgefunden. Wir wollen unter anderem Folgendes festlegen: die klare Trennung von operativem Geschäft und Kontrolle, ab einer bestimmten Größe brauchen die Träger ein eignes Aufsichtsgremium, es darf auf keinen Fall mehr zur Vermischung von operativen Geschäft und Aufsicht kommen, jede Personalidentität auf den verschiedenen Ebenen muss ausgeschlossen werden. Das ist eine ganz wichtige Erkenntnis aus den Vorkommnissen bei der Treberhilfe.

[Beifall bei der Linksfraktion – Vereinzelter Beifall bei der SPD]

Die in der Regel ehrenamtlichen Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder der Vereine und Träger müssen qualifiziert werden, denn sie sollen die professionellen Ge-schäftsführungen kontrollieren. Auch dafür werden wir mit der Liga die notwendigen Rahmenbedingungen schaffen. Die Träger müssen sich verpflichten, externe Wirt-schaftsprüfer zu beauftragen, die nicht nur die Einhaltung des Gemeinnützigkeitsrecht, sondern auch die Einhaltung des Kodexes prüfen und die Erfüllung aller Regeln testie-ren.

Vizepräsidentin Karin Seidel-Kalmutzki: Entschuldigen Sie, Frau Senatorin! Gestatten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abgeordneten Jotzo?

Senatorin Carola Bluhm Ja!

Vizepräsidentin Karin Seidel-Kalmutzki: Bitte, Herr Jotzo!

Björn Jotzo Herzlichen Dank, Frau Senatorin! Ich frage, ob auch die Offenlegung etwaiger Beraterverträge und Entgelte, die von solchen Trägern an politische Entscheidungsträger in Land und Bezirken fließen, Gegenstand Ihrer Bespre-chung in Zusammenarbeit mit Transparency International gewesen ist. Soll dies auch Teil dieser neuen Transparenz sein?

Vizepräsidentin Karin Seidel-Kalmutzki: Frau Senatorin – bitte!

Senatorin Carola Bluhm Die Frage erklärt sich von selbst: Wenn die Wirtschaftsprüfer auch den Auftrag bekommen, die Einhaltung der Gemeinnützigkeitsregeln, die Sie sicher auch kennen, für diesen Bereich zu prüfen, dann obliegt es ihnen selbstverständlich auch, mit diesem Prüfinstrumentarium die Angemessenheit der jeweiligen Kosten zu prüfen und zu sehen, ob sie mit dem Gemeinnützigkeitsrecht in Überein-stimmung zu bringen sind. Das soll von den Wirtschaftsprüfern also auch geprüft werden.

[Björn Jotzo (FDP): Also nein!]

Wir wollen darüber hinaus erreichen, dass die Beschäftig-ten vernünftig nach Tarif bezahlt werden und die Betriebsräte bei den Trägern ungehindert ihre Arbeit machen können. Die Gehälter der Geschäftsführungen sollen offengelegt werden.
Ein solcher Kodex wird tatsächlich nur dann wirksam, wenn er auch mit Sanktionen verbunden wird. Wir wollen deshalb mit der Liga festschreiben, dass nachhaltige Ver-stöße gegen den Kodex dazu führen können, dass der betreffende Träger aus dem jeweiligen Wohlfahrtsverband ausgeschlossen werden kann und auch keine weiteren Leistungsverträge mit dem Land mehr bekommt. Dieser Berliner Kodex soll Teil der Rahmenvereinbarung und der Leistungsverträge mit den Anbietern sozialer Dienstleistungen werden.

[Beifall bei der Linksfraktion – Vereinzelter Beifall bei der SPD]

Wir prüfen zurzeit, ob wir auch Anbieter von Leistungen ausschließen können, die diesen Kodex nicht unterzeichnen oder nicht einhalten. Denn in der Tat geht es um die Konkurrenz aller Anbieter in diesem System. Sollte das nicht der Fall sein, werden wir genau dafür eine Bundesratsinitiative vorbereiten, um die notwendigen gesetzlichen Voraussetzungen zu schaffen. Damit soll es den Ländern möglich werden, Transparenz- und Kontrollregeln verbindlich im Vertragsrecht zu vereinbaren und Verletzungen sanktionieren zu können. Da der Treberhilfeskandal bundesweit zumindest in den Medien Widerspiegelung gefunden hat, gehe ich davon aus, dass auch andere Bundesländer dabei mitgehen werden und ihre Kontrollmöglichkeiten, die sie jetzt nicht haben, verbessern wollen. Denn es geht immerhin um Milliardenbeträge an Steuergelder.

Der Skandal um die Treberhilfe hat in der Öffentlichkeit bei Teilen der Bevölkerung einen großen Verlust an Vertrauen in die soziale Arbeit bewirkt. Es ist die gemeinsa-me Aufgabe des Senats, der Bezirke, der Politik, genauso wie der Wohlfahrtsverbände und -träger dieses wieder herzustellen. Daran arbeiten wir.