Haushaltsbegleitgesetz - das ist ein ziemlich verharmlosender Begriff für eines der größten Sparpakete der letzten Jahrzehnte. Dieses Haushaltsbegleitgesetz ist in erster Linie ein Armutsbegleitgesetz, denn es geht vor allem zulasten von Geringverdienern, von Hartz IV-Empfängern und von Alleinerziehenden. Und es geht zulasten der Länder und Kommunen. Eine Kürzung des Wohngelds führt dazu, dass wieder mehr Menschen auf Hartz IV-Leistungen angewiesen sind. Die Kosten für die Unterkunft tragen dann die Kommunen. Den Rentenzuschuss bei Hartz IV-Bezug zu streichen, bedeutet mehr Grundsicherungsrentner in der Zukunft. Viele Arbeitslose werden nicht genug für eine auskömmliche Altersrente ansammeln können. Sie sind dann auch im Alter auf einen staatlichen Zuschuss angewiesen. Auch diese Kosten trägt nicht der Bund, sondern die Kommunen. Der Bund verlagert die Kosten also gezielt auf die Kommunen und zusätzlich in die Zukunft.
Und sozial ausgewogenes Sparen sieht anders aus. Insgesamt - wenn man alle geplanten Kürzungen zusammenrechnet - will die Regierung in den kommenden vier Jahren rund 80 Milliarden Euro einsparen. Was nicht im Haushaltsbegleitgesetz steht, wird im normalen Haushaltsverfahren gestrichen.
Niemand bestreitet, dass die öffentlichen Haushalte notleidend sind. Das ist die Folge einer verfehlten Steuer-Einnahmepolitik. Niemand bestreitet, dass wir die Haushalte konsolidieren müssen. Aber dazu müssen wir die Einnahmebasis ausweiten, und dazu müssen wir die Verursacher dieser massiven Krise der öffentlichen Haushalte, also vor allem Banken und das Finanzwesen, in die Finanzierung dieser Konsolidierung einbinden. Nichts davon geschieht. Der Paritätische hat die soziale Schieflage des Sparpaketes vorgerechnet: 37 Prozent der vorgesehenen Einsparungen und Kürzungen betreffen den Sozialbereich, ganze 7,3 Prozent den Bankensektor.Hohe Einkommen und Vermögen werden überhaupt nicht belastet.
Das Sparpaket wird auch dazu beitragen, dass mehr Menschen in Arbeitslosigkeit verharren und noch weniger Chancen auf die Rückkehr in einen Job haben.
Die Pläne der Bundesregierung, bei der Arbeitsmarktpolitik zu sparen, sind nicht nur sozialpolitisch verfehlt, sondern auch ein arbeitsmarktpolitischer Irrweg. Denn diese Einsparungen gehen auf Kosten der Aus- und Weiterbildung sowie Qualifizierung von Arbeitslosen. Für Berlin heißt das: insgesamt soll 2011 ein Viertel des Geldes, das für die Wiedereingliederung von Langzeitarbeitslosen vorgesehen ist, gestrichen werden - das sind 171 von 677 Millionen Euro. In den Folgejahren sollen die Kürzungen noch erheblich höher ausfallen.
Die Bundesregierung will die geplanten Bildungsausgaben für Kinder im Hartz IV-Bezug aus dem Eingliederungstitel für Langzeitarbeitslose finanzieren. Das heißt, man nimmt das Geld von der einen Seite des Schreibtisches, wo der Fallmanager im Jobcenter dem Hartz IV-Empfänger gerade eine Weiterbildung streicht und gibt es dem gleichen Hartz IV-Empfänger auf der anderen Seite des Tisches als Zuschuss für den Musikunterricht der Kinder. Die Arbeitslosen sollen die Zusatzleistungen für ihre Kinder also durch Verzicht auf Maßnahmen, die ihre Chancen auf Arbeit erhöhen, selber finanzieren.
Was für ein Irrweg. Dieses Geschacher auf dem Rücken der Betroffenen und zulasten der Kommunen wird der Bundesrat hoffentlich verhindern.