Liebe Seniorinnen und Senioren,
liebe Genossinnen und Genossen,
Liebe Gäste,
Ich freue mich, dass diese Veranstaltung der LINKEN uns heute die Möglichkeit gibt, einmal ausführlich über die Lage der Seniorinnen und Senioren in unserem Land, besonders aber ihrer Lage in Berlin zu diskutieren.
Der medizinische Fortschritt, die Veränderungen in der Arbeitswelt, ein verändertes Ernährungs- und Gesundheitsbewusstsein – dies alles sind Faktoren die dazu beitragen, dass viele Menschen in unserer Gesellschaft immer älter werden. Zunächst einmal ist dies eine erfreuliche Entwicklung. Wer würde sich nicht wünschen, ein gesundes Leben bis ins hohe Alter zu führen? Und wer freut sich während des Erwerbslebens nicht auf die Rentenzeit? Man kann sich endlich Zeit nehmen für Dinge, die bisher vielleicht nur selten oder gar nicht möglich waren. Zeit für die Familie, für ehrenamtliches Engagement – sei es in einer Partei, einem Verein oder in der direkten Nachbarschaft – für Sport, Reisen und Kultur. Lange und hart haben viele heutige Seniorinnen und Senioren dafür gearbeitet und in vielen Fällen auch ein entbehrungsreiches Leben geführt.
Doch für ein gutes Leben im Alter gibt es ein paar Grundvoraussetzungen, die erfüllt sein müssen. Nicht immer ist dies auch der Fall.
Etwa 14% der Gesamtbevölkerung Deutschlands leben in relativer Armut. Das sind 11,5 Millionen Menschen. In Ostdeutschland sind es sogar 19%. Von dieser Armut sind auch viele ältere Menschen betroffen, unter ihnen handelt es sich wiederum um eine Mehrzahl Frauen. In den kommenden Jahren wird sich das Problem der Altersarmut noch weiter verschärfen. Grade auch in Ostdeutschland. Denn viele Menschen, die vor der Wiedervereinigung voll gearbeitet haben sind in Folge von Umstrukturierungsprozessen der Institutionen und der Wirtschaft arbeitslos geworden. Diese Generation kommt nun ins Rentenalter. Nach einer „Karriere“ von Minijobs, Arbeitsmarktmaßnahmen, Arbeitslosenhilfe, Kurzeitbeschäftigung und Hartz IV werden sie dann auf Grundsicherungsleistungen angewiesen sein.
Nun ist der Fall der Mauer bereits zwanzig Jahre her, aber immer noch trennt eine Grenze unser Land. Gerade erst in der letzten Sitzungswoche hat der Deutsche Bundestag Anträge in namentlichen Abstimmungen abgelehnt, die die Beseitigung der immer noch bestehenden Ungerechtigkeiten bei den Renten zum Ziel hatten. Ich werde mich im Berliner Senat weiter dafür einsetzen, dass das Land Berlin als das einzige Ost-West-Land eine Vorreiterrolle bei der Beseitigung dieses Missstandes im Bundesrat einnimmt.
CDU, CSU und FDP haben in ihrem Koalitionsvertrag „WACHSTUM. BIL- DUNG. ZUSAMMENHALT.“ versprochen, noch in dieser Legislaturperiode ein einheitliches Rentensystem in Ost und West einzuführen. Allerdings gibt es bisher keinerlei Anzeichen dafür, dass die Bundesregierung tatsächlich tätig werden will. Auch sind nicht alle Vorschläge geeignet, die Angleichung der Renten in den neuen Bundesländern an das Westniveau in einer gerechten Art und Weise zu leisten.
Ein Vorschlag für eine gerechte Angleichung der Renten in Ostdeutschland muss sich an mehreren Forderungen orientieren: erstens muss für die Bestandsrentnerinnen und -rentner echte Verbesserungen mit der Zielperspektive der gleichen Anerkennung ihrer Lebensleistung bringen. Dabei darf es aber zu keinen Verschlechterungen für die Rentnerinnen und Rentner im Westen kommen. Zweitens muss er der nach wie vor bestehenden Notwendigkeit des Ausgleichs der Lohnunterschiede zwischen Ost und West Rechnung tragen. Zudem sollte er die Perspektive auf eine wirtschaftliche Angleichung der Lebensverhältnisse im Osten an die im Westen richten. Und drittens muss diese Angleichung als gesamtgesellschaftliche Aufgabe auch gesamtgesellschaftlich, d. h. über Steuern finanziert werden. Das von ver.di vorgeschlagene und mittlerweile von einem breiten Bündnis aus Gewerkschaften und Sozialverbänden getragene Modell eines Angleichungszuschlags ist in der Lage, diese Anforderungen zu erfüllen und einen gerechten Umgang mit dem Problem unterschiedlicher Rentensysteme zu leisten.
In beiden Teilen des Landes werden gebrochene Erwerbsbiographien mit geringfügiger Beschäftigung, Niedriglohnjobs und Arbeitslosigkeit mehr und mehr zur Normalität. Das vormals gekannte Modell des Berufslebens: acht Stunden Arbeit am Tag, 5 Tage die Woche, wird immer seltener. Und damit steigt die Zahl derer, die eben keine ausreichende Erwerbsrente mehr bekommen werden. Sicher ist die Rente – wenn sie es überhaupt jemals war – schon lange nicht mehr. Und das Niveau der gesetzlichen Renten wird weiter sinken. Ein Durchschnittsverdiener wird, wenn sich nichts ändert, 37 Jahre lang Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt haben müssen, damit seine Rente dann knapp über der Armutsgrenze liegt. Verdient jemand nur 80% des Durchschnittlohns, dann müssten sogar 45 Jahre Beiträge gezahlt werden.
Daher gilt für uns: auf Bundesebene setzen wir uns ein für:
· eine Armutsfeste Grundsicherung für alle, die keine ausreichende Erwerbsrente bekommen- aus welchem Grund auch immer
· eine Rentenformel, die nicht nur für eine armutsfeste Rente sorgt, sondern nach jahrzehntelanger Arbeit einen Erhalt des Lebensstandards ermöglicht
Im Frühjahr 2007 beschloss die große Koalition unter Bundeskanzlerin Merkel und Arbeitsminister Müntefering dann auch noch, das Rentenalter ab 2012 bis 2029 schrittweise auf 67 Jahre zu erhöhen. Begründet wurde dies damit, dass eine
Verlängerung der Lebensarbeitszeit notwendig sei, um den Beitragssatz zur
gesetzlichen Rentenversicherung bis 2020 unter 20 Prozent und bis 2030 unter
22 Prozent zu halten.
Mit der Rente erst ab 67 wurde außerdem eine neue Altersrente, die Altersrente
für besonders langjährig Versicherte, eingeführt: Wer 45 Beitragsjahre hat, darf
demnach weiterhin mit 65 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen. Nur wer schafft
schon so viele Jahre? Im Rentenzugang 2009 sind es bei den Männern 34,4 Prozent, bei den Frauen gerade einmal 6,8 Prozent!
Aktuell liegt das tatsächliche durchschnittliche Renteneintrittsalter bei 63,2 Jahren.
Es hat sich seit 1998 lediglich um ein Jahr und seit 2005 überhaupt nicht mehr
erhöht. Vor diesem Hintergrund das Rentenalter auf 67 Jahre anzuheben, geht an
der Realität vollkommen vorbei!
Der Schlüssel für die künftige Finanzierbarkeit der Renten und die Ermöglichung
von Alternativen zur Rente erst ab 67 liegt in der Umverteilung des gesellschaftlichen
Reichtums, der Bekämpfung des Niedriglohnsektors und der Wiederherstellung
der paritätischen Finanzierung der Alterssicherung.
Gelingt es, durch gute Löhne und mehr sozialversicherungspflichtige Beschäftigung
mehr Geld in die Rentenkasse zu bringen und die Arbeitgeber wieder paritätisch an
den Kosten der Alterssicherung zu beteiligen, ist die Rente erst ab 67 nicht notwendig. Dann sind gute Renten für alle auch in Zukunft finanzierbar.
DIE LINKE. hat gemeinsam mit Gewerkschaften und Sozialverbänden immer konsequent gegen die Rente erst ab 67 gestritten. Denn die Anhebung des Rentenalters ist vor dem Hintergrund der Arbeitsmarktlage Älterer sozialpolitisch unverantwortlich. Deshalb hat nicht nur die Bundestagsfraktion sondern auch Berlin gegen die Rente mit 67 gestimmt.
Liebe Seniorinnen und Senioren
Liebe Genossinnen und Genossen,
Außerdem kämpfen wir für Gute Arbeit. Denn gute und ausreichend entlohnte Arbeit ist EIN Weg, nicht auf Grundsicherung im Alter angewiesen sein zu müssen. Daher setzen wir uns auch weiterhin für einen gesetzlichen Mindestlohn ein und wehren uns gegen Niedriglohnbeschäftigung. Zuletzt haben wir grade in diesem Bereich einen großen Erfolg erzielt: das Bundesarbeitsgericht entschied nach einer Klage des Landes Berlin zusammen mit ver.di, dass die sogenannten Christlichen Gewerkschaften nicht tariffähig sind. Die von ihnen abgeschlossenen Verträge in der Zeitarbeit sind ungültig. Mehr als 200.000 Betroffene können nun für die letzten 3 Jahre ihr Gehalt nachfordern. Dies muss genauso hoch sein wie das derjenigen, die regulär in dem Betrieb arbeiten. Das sind in manchen Fällen 5 Euro Unterschied pro Stunde!
Aber die finanzielle Sicherheit ist nur ein Problem.
Ein weiterer Komplex den wir unbedingt noch stärker angehen wollen und müssen ist der Pflegebereich. Immer mehr Menschen werden- auf Grund ihres steigenden Alters- pflegebedürftig. Für diese Menschen ist es wichtig, dass sie so lange wie es möglich ist und wie sie es sich zutrauen, selbstständig leben können. Jede und jeder sollte die Möglichkeit haben so zu leben, wie sie oder er das möchte. Sei das nun zuhause, in einer Wohngemeinschaft oder in einem Pflegeheim. In jedem Fall muss aber gewährleistet werden, dass die Bedingungen der Pflege auch angemessen sind. Für ein gutes Leben im Alter geht es uns um die Qualität in der Pflege ebenso wie um die Qualität der Arbeit in der Pflege, also um die Wertschätzung der Beschäftigten.
Deshalb haben wir die Landesinitiative „Gute Arbeit in der Pflege“ gestartet.
Hier werden wir:
· die Finanzierung der Altenpflegeausbildung über ein Umlageverfahren prüfen;
· beim Bund die Finanzierung der dreijährigen Umschulung zur Altenpflegekraft einfordern
· Förderkonzepte für Bewerberinnen und Bewerber mit Benachteiligungen auf den Weg bringen
· eine Ausbildungskampagne „Ausbildung tut gut!“ initiieren
Wir hoffen, dass wir für diese Initiative auch die Gewerkschaften, die Bundesagentur für Arbeit, Kranken- und Pflegekassen, die Verbände der Pflegeinrichtungen sowie die Pflegewissenschaft für die Landesinitiative „Gute Arbeit in der Pflege“ gewinnen.
Langsam kommt auch die erste Generation der Migrantinnen und Migranten in das Rentenalter. Auch sie haben Bedarf an Pflege, an Beratung und an Betreuung. Hier werden gänzlich neue Anforderungen an uns und an das bisherige System und mit ihm an die Heime und Pflegenden gestellt. Bei der Verpflegung müssen Essgewohnheiten genauso berücksichtigt werden, wie berücksichtigt werden sollte, wenn eine Person aus religiösen Gründen vielleicht nicht von jemand andersgeschlechtlichem gewaschen werden möchte. Zudem wird die erste Genreration der offen lebenden Lesben und Schwulen nun älter. Hier gilt es, Möglichkeiten zu schaffen, damit sexuelle Vielfalt auch im Alter diskriminierungsfrei gelebt werden kann.
Auch in der Pflegeausbildung gibt es einiges an Arbeit. Wir wollen, dass ausländische Berufsabschlüsse – auch im medizinischen Bereich, der hier ja maßgeblich betroffen ist – anerkannt werden. Nur so werden wir dem Fachkräftemangel sinnvoll entgegentreten können. Die Anerkennung eines Medizin- Studiums aus Trinidad und Tobago, die in Groß-Britannien problemlos möglich ist (um nur das jüngste Beispiel zu nennen, das uns erreichte), muss auch bei uns möglich sein. Wir wollen auch mehr junge Leute für die pflegenden Berufe gewinnen. Dauerhaft geht dies aber nur, wenn sich die Arbeitsbedingungen für Pflegende verbessern. Die Entlohnung muss der Schwere der Arbeit angemessen sein. Arbeitszeiten müssen so flexibel sein, dass auch Familie mit der Arbeit vereinbar ist. Wir wünschen uns außerdem, dass pflegende Angehörige ihre Pflegeleistungen anrechnen lassen können.
Grade Fachärzte werden in einigen Teilen der Stadt händeringend gebraucht. 2004 wurde die Entscheidung getroffen, dass Berliner Stadtgebiet als eine Planungsregion festzulegen und die ehemaligen Planungsbezirke aufzuheben. Damit sind Neuzulassungen bei der Niederlassung von Medizinerinnen und Medizinern faktisch unmöglich geworden. Damals war das so gewollt, da man glaubte, so die hohe Zahl an niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten senken zu können. Aus heutiger Sicht erweist sich dies als ein großer Fehler: Wir müssen leider feststellen, dass sich die räumliche Verteilung der Praxen zu Gunsten der wohlhabenden Stadtteile verändert. Einkommensschwache Gebiete, in denen auf Grund sozialer Benachteiligung ein höheres gesundheitliches Risiko besteht, werden benachteiligt. Dieses Risiko wird durch die lückenhaften Versorgungsangebote noch weiter verschärft. Leider erkennt der Landesausschuss immer noch keinen Bedarf in der Veränderung der Planungsregion an obwohl auch dort bekannt ist, dass grade in Neukölln Nord, in Wedding, in Marzahn-Hellersdorf Ärztinnen und Ärzte fehlen. Besonders mangelt es an Psychotherapeuten, an Rheumatologen und Kardiologen.
Auch sind ältere Menschen nicht gefeit vor Diskriminierung. Sie leiden unter Stereotypen und Vorurteilen. Innerhalb der Gesellschaft gibt es – obwohl sich das Bild vom Altern wandelt – weiterhin einen latenten Jugendwahn. So ist der ideale Arbeitnehmer oder die ideale Arbeitnehmerin – Mitte 20, mit akademischem Abschluss, 10 Jahren Berufserfahrung und ohne Familie oder feste Partnerschaft. Dies hat zwar nichts mit der Realität zu tun, doch trotzdem meinen viele, diesen unerreichbaren Idealen nacheifern zu müssen. Im ersten Moment scheinen diese Bilder möglicherweise positiv, doch sie haben auch Schattenseiten. Ältere Menschen finden häufig schwer einen neuen Arbeitsplatz, wenn sie ihren alten verloren haben. Älteren Wohnungssuchenden wird ein Mietvertrag erst dann angeboten, wenn sie den Nachweis „nicht pflegebedürftig“ erbringen. Solcherlei Diskriminierungen dürfen nicht hingenommen werden. Wir wollen, dass sich Betroffene über ihre Rechte und Möglichkeiten informieren und nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz beraten lassen, um sich gezielt gegen Altersdiskriminierung zu wehren. Hier ist die von uns ins Leben gerufene Antidiskriminierungsstelle des Landes die richtige Ansprechpartnerin. Wenn wir solche Formen von Diskriminierung zielgerichtet bekämpfen wollen, brauchen wir ihre Mithilfe und ihre Meldungen!
Die Berliner Seniorenpolitik ist all diese Probleme angegangen. Unser Ziel ist eine Sicherung von gleichberechtigter gesellschaftlicher und politischer Teilhabe von älteren Menschen. Sie ist Politik für die Weiterentwicklung einer solidarischen Stadtgesellschaft, in der Menschen jeden Alters gemeinsam und gleichberechtigt leben können. Und natürlich macht sie sich immer stark gegen jede Form von Altersdiskriminierung.
An dieser Stelle muss das Seniorenmitwirkungsgesetz erwähnt werden. Dazu wird es aber gleich noch einen ausführlicheren Beitrag geben. Daher nur soviel: Das Berliner Seniorenmitwirkungsgesetz, das es nun seit 2006 gibt, ist immer noch bundesweit einzigartig in seiner Umsetzung. Gegenwärtig wird das Gesetz modifiziert, insbesondere um die Bedingungen für eine angestrebte wesentlich höhere Teilnahme von SeniorInnen an der Wahl der Berufungsvorschlagsliste, zu verbessern. In der folgenden Debatte bleibt uns dann hoffentlich noch genug Zeit, diesen Punkt zu debattieren.
Gesellschaftliche Teilhabe darf nicht vom Geldbeutel abhängen. Wir haben deshalb eine Reihe von kostenfreien Angeboten, z.B. in Seniorenfreizeitstätten und Stadteilzentren, geschaffen. Zudem gibt es den von uns ins Leben gerufenen BerlinPass. Mit ihm gibt es Vergünstigungen bei Kulturveranstaltungen, in Museen, in Zoo und Tierpark, in Kinos und bei der BVG. Die Mobilität der älteren Generation wollen wir weiter erleichtern: Barrierefreiheit und Bezahlbarkeit sind hier die Schlagworte nach denen wir uns richten.
Wir haben den Öffentlich geförderten Beschäftigungssektor geschaffen, indem Langzeitarbeitslose gesellschaftlich sinnvolle Arbeit leisten und dafür tariflich entlohnt werden – mindestens aber zu Mindestlohnbedingungen. Damit ist der ÖBS das Gegenmodell zu Ein-Euro-Jobs und Billigarbeit. Im Seniorinnen- und Seniorenbereich sind viele ÖBS Beschäftigte tätig. Sie betreiben Begegnungsstätten, unterstützen Nachbarschaftszentren, machen Verkehrsbegleitung und vieles anderes mehr. Der ÖBS ist wichtig für Berlin – gerade auch für die älteren Menschen. Und wir werden – auch gegen den Widerstand der SPD, die den ÖBS gerne einstampfen würde – dafür kämpfen, dass diese wichtige Arbeit zu guten Bedingungen weiter geleistet wird.
Und wir bieten kostenfreie Beratung zum Thema „Pflege“ für Betroffene und Angehörige in den 26 neuen Pflegestützpunkten an. Dort gibt es wohnortnah und unabhängig Beratung zu allen Fragen rund um Pflege, Gesundheit und sozialrecht. Ältere Menschen haben so einen unmittelbaren und schnellen Zugriff auf für sie wichtige Informationen. Sie können helfen, den Alttag der Betroffenen nach ihren Wünschen und Fähigkeiten zu organisieren oder organisieren zu lassen.
Ein weiterer wichtiger Punkt für die Sicherung der Lebensqualität im Alter ist das Wohnteilhabegesetz, das im vergangenen Jahr verabschiedet wurde. Ältere und pflegebedürftige Menschen sowie Menschen mit Behinderung bekommen damit mehr Rechte und ihre Interessen werden besser geschützt. Schon mit dem Namen „WohnTEILHABEgesetz“ wollen wir ausdrücken, worum es uns an erster Stelle geht: um die Möglichkeit zur Teilhabe, die Selbstbestimmung über das eigene Leben und um den Schutz der Menschen, die in Eichrichtungen oder in Wohngemeinschaften leben.
Wir wissen um das Potential, dass grade ältere Menschen mit in die Gesellschaft bringen. Um Erfahrung und um Wissen. Diese wollen wir mit ihnen gemeinsam nutzen.
Auf das bürgerschaftliche Engagement auch der Seniorinnen und Senioren – kann Berlin nicht verzichten. Dabei ist es unser Ziel, alle Altersgruppen anzusprechen und in einem geschlechtersensiblen, generationenübergreifenden Ansatz die Umsetzung des Leitsatzes „alt hilft jung und jung hilft alt“ zu erreichen.
Viele von Euch sind in sozialen Institutionen, Vereinen und Verbänden tätig. Wir als Berliner Landesregierung schätzen diesen Einsatz, der ja zu großen Teilen auch von Spenden finanziert wird. beispielhaft möchte ich hier die alljährlichen Sammlungen der Volkssolidarität würdigen, mit der die wichtige Arbeit von, für und mit Seniorinnen und Senioren unterstützt wird. Wie eng die Verbundenheit ist, könnt ihr daran ermessen, dass meine Vorgängerin, unsere Genossin Heidi Knake-Werner kürzlich zur Landesvorsitzenden der Berliner Volkssolidarität gewählt wurde.
Deswegen freu ich mich – bei all den Problemen die es sicherlich auch gibt- das wir hier miteinander ins Gespräch kommen können. Uns austauschen können darüber, wie wir all das Potenzial nutzen, wie wir Sicherheit und Selbstbestimmung bis ins Alter herstellen können.
Herzlichen Dank auch von meiner Seite, dass ihr heute hier seid!