Wir kommen dann zur
lfd. Nr. 17:
Große Anfrage sowie schriftliche Antwort des Senats
Wo steht die Berliner Verwaltung in Sachen interkulturelle Öffnung (IKÖ)?
Große Anfrage der CDU und Antwort des Senats Drsn 16/2170 und 16/2564
Das Wort für eine kurze Stellungnahme erhält Frau Senatorin Bluhm.
Senatorin Carola Bluhm
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Interkulturelle Öffnung der Verwaltung, das hört sich zunächst mindestens so sperrig an, wie es auch tatsächlich ist. Gewachsene, zum Teil Jahrzehnte alte Strukturen zu verändern, zu dynamisieren, zu verbessern und interkulturell zu öffnen, ist ein langwieriger und schwieriger Prozess. Es ist umso schwieriger, als wir seit vielen Jahren nur wenige Menschen in den öffentlichen Dienst des Landes Berlin neu einstellen können.
Deshalb ist es umso wichtiger, dass sich auch die vielen Beschäftigten ohne Migrationshintergrund interkulturelle Kompetenzen aneignen, und wir als Dienstherrin des Landes Berlin sind verpflichtet, das auch zu ermöglichen. Der Senat hat mit dem Integrationskonzept vom Juli 2007 die programmatische Basis seiner Integrationspolitik für die aktuelle Legislaturperiode dargelegt und darin zwei grundlegende Handlungsprinzipien unterstrichen: die Partizipation von Migrantinnen und Migranten und die interkulturelle Öffnung von Verwaltung und sozialen Diensten. Zudem hat der Senat die interkulturelle Öffnung als Aufgabe für alle Verwaltungsbereiche in seinem Regierungsprogramm für die aktuelle Legislaturperiode festgeschrieben.
Ihre Fragen, Frau Demirbüken-Wegner und Kollegen der CDU-Fraktion, hat der Senat schriftlich umfassend beantwortet. Zudem haben wir im Mai den ersten Bericht zur Umsetzung des Integrationskonzepts vorgelegt. Daraus kann man ablesen, wie weit wir mit dem Prozess der interkulturellen Öffnung vorangeschritten sind. Daher will ich mich hier heute auf drei wesentliche Aspekte dieses Konzepts beschränken. Ich will etwas zu interkulturellen Aspekten der Personalentwicklung, zur Beförderung von interkulturellen Öffnungsprozessen in einzelnen Verwaltungsbereichen und zur interkulturellen Öffnung in den Berliner Bezirken sagen.
Zum Ersten, zur Personalentwicklung: Es ist erklärtes Ziel des Senats, den Anteil von Menschen mit Migrationshintergrund in der öffentlichen Verwaltung zu erhöhen. Zwar haben wir immer noch wenig Möglichkeiten zu Neueinstellungen, aber 2008 und 2009 konnten wir jeweils 50 Stellen im gehobenen Dienst neu besetzen, und da gab es einen Anteil der neu eingestellten Mitarbeiterinnen und
[Beifall bei der Linksfraktion und der SPD]
Mitarbeiter aus Zuwandererfamilien, der nicht unerheblich ist. Wir haben in den letzten Jahren einen Schwerpunkt auf die Gewinnung von Nachwuchskräften gelegt. Mit unserer Kampagne „Berlin braucht dich“ ist es seit 2006 gelungen, den Anteil von Migrantinnen und Migranten von 8,7 im Jahr 2006 auf immerhin 14,3 Prozent im Jahr 2008 zu erhöhen.[Beifall bei der Linksfraktion und der SPD]In der Tat ist es ein Erfolg, weil es uns gelungen ist, sinkende Schülerzahlen mit der Möglichkeit zu verbinden, neu im öffentlichen Dienst auszubilden, die Ausbildungsquote deutlich auf knapp unter 1 000 zu steigern und jungen Menschen mit Migrationshintergrund das Interesse an einer Ausbildung im öffentlichen Dienst nahezubringen.Wir schließen uns jetzt auch noch mal an dieses erfolgreiche Konzept „Berlin braucht die Schulen“ an, wo die Schülerinnen und Schüler insbesondere mit Migrationshintergrund noch früher vorbereitet werden können und ihr Interesse tatsächlich auch qualifizieren können für eine Ausbildung im öffentlichen Dienst und in Bundesbehörden. Zum Dritten schließen sich jetzt auch die Landesunternehmen, also die Unternehmen mit Landesbeteiligung dieser Initiative an. Heute Morgen haben sie bei der Anfrage zur Charta der Vielfalt auch etwas darüber erfahren, dass die Unternehmen auch die Steigerung des Anteils von Migrantinnen und Migranten an ihren zur Verfügung zu stellenden Ausbildungsplätzen als einen Aspekt der Unterzeichnung der Charta der Vielfalt betrachten. Wir gehen davon aus, dass diese Vorbildfunktion dann auch an die Unternehmen des Landes weitergereicht werden kann, weil auch da natürlich die Frage von beginnendem Fachkräftemangel bei zurückgehenden Schülerzahlen sehr lehrreich sein und dazu führen wird, dass auch hier das Interesse an Migrantinnen und Migranten größer werden wird. Zum zweiten Punkt, zur interkulturellen Organisationsentwicklung: Sehr gute Erfahrungen haben wir in den letzten Jahren mit interkulturellen Organisationsentwicklungen in unterschiedlichen Verwaltungen gemacht. Begonnen haben wir mit einer Strategie in der Aufnahmestelle für Asylbewerber des LAGeSo im Jahre 2003. Weitere interkulturelle Organisationsprozesse folgten in der Ausländerbehörde, in den Berliner Jobcentern und in bezirklichen Einrichtungen. Dabei spielen die Kompetenzschulungen und Fortbildungen für die bereits Beschäftigten eine zentrale Rolle, denn nur wenn die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter interkulturelle Fähigkeiten erwerben können, lassen sich auch die Verwaltungsstrukturen und das Verwaltungshandeln tatsächlich ändern. Der dritte zentrale Punkt für die interkulturelle Öffnung liegt in den Bezirken. Darauf haben wir in diesem Jahr einen deutlich Akzent gesetzt. Zum Stand der interkulturellen Öffnung in den Bezirken findet ein kontinuierlicher Austausch zwischen dem Integrationsbeauftragten des Senats und den bezirklichen Integrationsbeauftragten statt. Das Thema hat in vielen Bezirken mittlerweile eine hohe Priorität. Und das Interesse der Bezirke an Unterstützung und Beratung ist hoch. Gut ist, dass wir ab 2011 in allen Bezirken auch tatsächlich Bezirksbeauftragte haben müssen. Dazu gehört aber auch, dass diese eine gewisse Durchsetzungsmacht in den Bezirksämtern bekommen und dass es auch auf Bezirksebene überall Integrationsbeiräte mit klaren Kompetenzen gibt. Daran werden wir gemeinsam mit den Bezirken weiter arbeiten. Lassen Sie mich zum Schluss sagen: Die interkulturelle Öffnung ist wie die Integrationspolitik insgesamt eine Querschnittsaufgabe. Es ist eine Aufgabe für alle Arbeitsgebiete. Das gilt horizontal für alle Fachverwaltungen und vertikal für alle Hierarchieebenen, wie wir diesen Querschnittsansatz weiter entwickeln, haben wir in unserem Umsetzungsbericht zum Integrationskonzept systematisch dargelegt. Berlin ist im Vergleich mit anderen Bundesländern bei der interkulturellen Öffnung gut aufgestellt, auch weil wir sie konzeptionell in die Integrationspolitik des Landes eingebettet haben. Zur langfristigen und erfolgreichen Integration gehört, dass die hier lebenden Migrantinnen und Migranten gleiche Entfaltungs- und Zukunftschancen haben wie die sogenannten Biodeutschen. Folglich zeigt der Grad der interkulturellen Öffnung einer Verwaltung auch, wie ernsthaft die integrationspolitischen Ziele verfolgt werden. Wir setzen viel daran, die interkulturelle Öffnung voranzutreiben, wissen aber auch, dass der Weg nicht leicht ist, aber wir werden ihn unumkehrbar gehen. – Vielen Dank!
Das Plenarprotokoll der gesamten Debatte findet sich hier. Das Video der Rede findet sich hier