Sehr geehrte Damen und Herren,
ich begrüße Sie alle sehr herzlich zu unserer Fachveranstaltung und freue mich sehr über das große Interesse, das diese Veranstaltung bereits im Vorfeld gefunden hat.
Lassen Sie mich mit einem Dank beginnen. Der gilt zunächst der gastgebenden Vertretung der Europäischen Kommission, die uns und dem Thema im wahrsten Sinne des Wortes „Raum gibt“. Aber nicht nur im räumlichen, sondern auch im fachpolitischen Sinn wissen und schätzen wir, dass wir mit der EU-Kommission eine Akteurin auf unserer Seite haben, von der immer wieder wichtige Impulse für eine nachhaltige und wirksame Gleichbehandlungspolitik ausgehen. Jüngstes Beispiel: der Richtlinienvorschlag zur Ausweitung des Diskriminierungsschutzes.
Wir begrüßen das seitens des Berliner Senats sehr. „Brüssel“ hält zudem ein sehr wachsames Auge auf die antidiskriminierungspolitischen Umsetzungsprozesse in den EU-Mitgliedsstaaten und die Bundesregierung und auch der Bundestag haben von dort zurecht schon so manches Zeichen der Ermahnung bekommen. Ich denke jedoch, dass das der bundesdeutschen Antidiskriminierungspolitik eher gut tut.Ein ausdrücklicher Dank auch schon jetzt an die Referentinnen und Referenten aus dem internationalen und dem wissenschaftlichen Raum, an alle, die sich im Praxisforum aktiv beteiligen und an die, die hier in Berlin besondere Verantwortung tragen und sich der Diskussion stellen.
Es wird um Bestandsaufnahmen und internationale Vergleiche gehen, um innovative Methoden, Diskriminierung sichtbar zu machen. Es geht um praktische Erfahrungen und Forderungen aus der Beratungsarbeit vor Ort und um gute Beispiele sozialer Integrationsarbeit in den Stadtteilen.
Es geht nicht darum, und das betone ich bewusst, Fronten zwischen Wohnungswirtschaft und Vermietenden auf der einen Seite und Wohnungssuchenden auf der anderen aufzubauen. Im Gegenteil: ich hoffe, dass wir heute zu einem übergreifenden Austausch kommen, der in konkrete Zusammenarbeit und in gemeinsame Initiativen mündet. Unser gemeinsames Ziel sollte es sein, das Gebot der Gleichbehandlung auch auf dem Wohnungsmarkt konsequent durchzusetzen.
Last but not least gilt mein Dank natürlich auch allen anderen, die Sie heute so zahlreich hier sind. Uns zeigt das, dass wir mit unserer Tagung wohl einen empfindlichen Nerv getroffen haben.
Es ist für uns gleichzeitig Verpflichtung, an der Problematik über den heutigen Tag hinaus „dranzubleiben“.
Sehr geehrte Damen und Herren,
selten fallen die Wahrnehmung von Diskriminierung und die empirisch belegten Befunde im Sinne tatsächlich gemeldeter Diskriminierungserlebnisse soweit auseinander, wie das beim Bereich Wohnen der Fall ist. Die den Antidiskriminierungsstellen und den Mieterorganisationen bekannten Fälle spiegeln die tagtäglich erlebte und nahezu als alltäglich empfundene Diskriminierung bei weitem nicht wider.
Noch vor wenigen Jahren hieß es in manchen Wohnungsanzeigen völlig unverhohlen „Keine Ausländer“ oder es wurde werbend auf eine „deutsche Mieterstruktur“ hingewiesen. Dieserart offen diskriminierendes Verhalten liegt hoffentlich weitgehend hinter uns, solche Fälle gibt es aber immer noch. Und die dahinterstehenden Vorbehalte sind sicherlich noch nicht überwunden. Nach einer Anfang des Jahres veröffentlichten repräsentativen Sinus-Studie trifft die Aussage „mit Türken möchte ich nicht in einem Haus wohnen“ auf eine Zustimmungsrate von 50 %. Im Schatten solcher Einstellungsmuster greifen zwischenzeitlich subtilere Formen der Diskriminierung. „Tut mir leid, die Wohnung ist schon vergeben“ heißt es heute und oft genügt schon ein ausländischer Akzent oder die Nennung eines ausländischen Namens am Telefon, um die Wohnungsuche rasch enden zu lassen. Eine Untersuchung, die das auch für Berlin belegt, wird Ihnen heute vorgestellt. Aber auch andere Merkmale ziehen Ausgrenzung nach sich und wir sollten sie in dieser Debatte nicht außer Acht lassen. Wenn ein Vermieter von älteren Mietinteressentinnen die Bestätigung einer Nichtpflegebedürftigkeit verlangt, rücken beispielsweise Alter und Behinderung in den Vordergrund. Wenn eine alleinerziehende Hartz-IV-Empfängerin mit 3 Kindern eine Absage bekommt, mit dem Hinweis, dass im Haus ältere (in Klammern: ruhebedürftige) Mieter wohnen, scheinen der soziale – und Familienstatus sowie Kinderreichtum Benachteiligung auszulösen. Ich glaube, jeder und jede von uns kennt aus persönlicher und beruflicher Erfahrung zahlreiche solcher und anderer Beispiele und ich möchte Sie ermutigen, die Gelegenheit wahrzunehmen, uns davon zu berichten.
Wenn solche Ausgrenzungserfahrungen nicht immer in Beschwerden münden und bislang auch nicht in umfassende empirische Fallstatistiken hochgewachsen sind, dann hat dies Gründe, über die heute zu reden sein wird. So müssen wir uns darum kümmern, dass mehr Menschen ihre eigenen Rechte im Diskriminierungsfall kennen und die Möglichkeit bekommen, sie durchzusetzen. Und – ganz wichtig - wir müssen dafür sorgen, dass das offensichtliche mangelnde Vertrauen in die Beschwerdewege und Schutzmechanismen erhöht werden kann.
Was wir uns nicht leisten können und wollen, ist, vor real erlebter und erfahrener Diskriminierung die Augen zu verschließen und sie nach dem Motto „Keine statistisch belegten Fälle – kein Problem“ zu bagatellisieren.
Liebe Zuhörerinnen und Zuhörer,
wir sollten also Klartext reden, aber man tut sich schwer in Deutschland, den Tatbestand der Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt beim Namen zu nennen. Der Blick von Außen scheint wesentlich schärfer und kompromissloser zu sein: nicht nur die EU-Kommission, sondern auch der UN-Ausschuss zur Beseitigung rassistischer Diskriminierung, hat die Bundesrepublik jüngst aufgefordert, der Problematik gezielt zu begegnen und vor allem das besonders lückenhafte Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) nachzubessern.
Und in der Tat fällt das AGG diesbezüglich eher durch Ausnahmeregelungen als durch stringente Vorgaben zur Gleichbehandlung auf. So sind Vermietende, die nicht mehr als 50 Wohnungen vermieten, nicht vom AGG erfasst. Damit ist ein erheblicher Anteil des Wohnungsbestandes in Deutschland schlicht und einfach von einem umfassenden Diskriminierungsschutz ausgenommen. Zum anderen sind Ausnahmen vom Gebot der Gleichbehandlung zum „Erhalt und Aufbau sozial stabiler Bewohnerstrukturen sowie ausgewogener Siedlungsstrukturen“ zulässig. Diese bundesdeutschen Sonderregelungen im AGG sind nach dem Urteil von Heiner Bielefeldt, dem ehemaligen Direktor des Deutschen Instituts für Menschenrechte, geradezu eine „Einflugschneise“ für (strukturelle) Diskriminierungen auf dem Wohnungsmarkt.
Darüber sowie über die Grenzen des AGG und seinen Weiterentwicklungsbedarf wird heute sicherlich auch zu diskutieren sein.
Die Frage der Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt hat viele Facetten. Im engeren Sinne geht es um die Fragen eines gleichberechtigten Zugangs, des weiteren aber natürlich auch um die Frage der Mietkonditionen, der Wohnungsqualität, des Wohnumfelds, des nachbarschaftlichen Miteinanders, der Beteiligungsmöglichkeiten im Quartier und der Konzentration auf bestimmte Stadtteile. Wohnung und Wohnumfeld sind zudem Integrationsfaktoren von erheblichem Gewicht und stehen in einer Reihe mit denen der Arbeit und der Bildung.
Heute werden sicherlich nicht alle Aspekte des Themenfeldes mit der gleichen Ausführlichkeit betrachtet werden können.
Aber ich würde mir erhoffen, dass es gelingt
- mehr öffentliche Aufmerksamkeit für die durchaus gravierende Problematik der Ungleichbehandlung und Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt herzustellen,
- den Dialog und die Zusammenarbeit mit den Akteuren im Handlungsfeld zu befördern und
- die Voraussetzungen dafür zu verbessern, dass die Betroffenen über ihre Rechte und Möglichkeiten gut beraten und sie ermutigt werden, sich gegen Benachteiligung zu wehren
- und damit insgesamt einen deutlichen Beitrag zur mehr Chancengleichheit in unserer Stadt zu leisten.
Jetzt bleibt mir nur noch, Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit zu danken und allen einen anregenden Nachmittag, lebhafte Debatten und gute Gespräche zu wünschen.