Der öffentlich geförderte Beschäftigungssektor in Berlin hält, was er versprochen hat:
Er schafft existenzsichernde Arbeit, zu Tariflöhnen, mindestens aber zum von uns geforderten gesetzlichen Mindestlohn.
Er stärkt den sozialen Zusammenhalt und sorgt dafür, dass Arbeit organisiert und verrichtet wird, die sonst einfach nicht gemacht würde.
Und eröffnet den dort Beschäftigten neue Perspektiven, persönlicher und beruflicher Art.
Wenn man Projekte besucht, kann man erfahren, was der ÖBS für dort Arbeitende persönlich bedeutet. Es gibt viele Beispiele. So den abgewickelten Historiker von der Akademie der Wissenschaften der DDR, heute 58 Jahre alt, mit einer langen Karriere von Erwerbslosigkeit, sinnlosen Maßnahmen, unzähligen Bewerbungen und zerstörten Hoffnungen. Er hat sich zum Computer-Experten umgeschult, aber welches Unternehmen im ersten Arbeitsmarkt holt sich einen fast 60 jährigen Geisteswissenschaftler trotz des drohenden Fachkräftemangels? Heute arbeitet der Historiker im Prenzlauer Berg in einem Kiez-Projekt mit Bibliothek, Internet-Cafe, Treffpunkt, schult Jugendliche und Seniorinnen und Senioren am PC und ist froh, wieder eine sinnvolle Aufgabe zu haben und unabhängig vom Jobcenter zu sein. Mit ihm arbeitet ein ehemaliger Ingenieur, 62 Jahre alt. Er kann über die Klagen von Unternehmen über zuwenig Fachpersonal nur noch traurig lächeln. Er hatte in den letzten 20 Jahren keine Chance. Heute organisiert er den gesamten technischen Bereich in dem Treff im Winskiez. Oder nehmen Sie den gehörlosen Modellbauer beim Sozialmarkt in Spandau. Er baut wunderschöne Sachen, hat aber niemals eine Chance auf dem ersten Arbeitsmarkt, weil kaum ein Unternehmen sich unter dem allseits herrschenden Konkurrenzdruck die Zeit nimmt, mit ihm zu kommunizieren. Die Spielzeuge und Musikinstrumente, die er baut, sind wunderschön und erfreuen Kinder von Hartz IV-Empfangenden, die sie für wenig Geld auf dem Sozialmarkt kaufen können.
Wir wissen aber auch, dass wir mit dem ÖBS gesellschaftlich dringend notwendige Arbeit verrichten, die wir verstetigen müssen. Dazu gehören die Integrations- oder Kiezlotsen, die gesellschaftliche Integrationsarbeit ganz praktisch machen. Sie begleiten Eltern in die Schulen, öffnen ihnen die Wege zu den Lehrern, zu den Elternabenden, begleiten auch die Kinder, sorgen mit dafür, dass sie Erfolg haben und die Schule schaffen.
Der ÖBS in Berlin heißt: wir haben hier für derzeit 7600 Menschen gute Arbeit geschaffen. Da nimmt es sich schon etwas lustig aus, dass die halbe Republik grade über den Vorschlag von Frau Kraft aus Nordrhein-Westfalen diskutiert, Langzeitarbeitslosen gemeinnützige Arbeit zu vermitteln. Das gibt es längst, in Berlin, demnächst auch in Brandenburg. Aber es kommt immer auf die Bedingungen an.
Wichtig ist: der ÖBS muss existenzsichernd sein. Deshalb wird nach Tarif bezahlt, mindestens aber der Mindestlohn. Die Tätigkeiten müssen zusätzlich und im öffentlichen Interesse sein. Denn sie sollen nicht dazu beitragen, dass reguläre Beschäftigung im ersten Arbeitsmarkt durch ÖBS-Stellen ersetzt werden. Aber dazu gehören immer zwei: die Unternehmen und die Kammern sind gefordert, auch für die notwendige Zahl von Arbeitsplätzen zu sorgen. Wir werden die Auseinandersetzung heute Nachmittag ja noch mal mit den Vertreterinnen und Vertretern der Kammern, Wohlfahrtsverbände und den Gewerkschaften führen. Öffentlich geförderte gesellschaftlich sinnvolle Beschäftigung könnten wir gar nicht organisieren, wenn alle Menschen, die arbeiten wollen, schon Arbeit hätten. Aber das ist bekanntlich in Berlin nicht der Fall und wird es auf absehbare Zeit auch nicht sein.
Und es wird immer Bereiche geben, die sich für private Unternehmen nicht rechnen und deshalb von ihnen nicht abgedeckt werden. Die eigene sich aber auch nicht für den öffentlichen Dienst mit seinen Strukturen und Hierarchien. Dafür brauchen wir den dritten Sektor zwischen Markt und Staat – den Ort gesellschaftlicher Selbstorganisation und Arbeit, die von der öffentlichen Hand finanziert werden muss, aber nicht auch staatlich organisiert und durchgeführt werden muss. Und das zu ordentlichen Arbeitsbedingungen.
Der Berliner ÖBS ist dabei ein Element – ein zunehmend wichtigeres.
Und deshalb werden wir auch alle Kraft darauf legen, den Berliner ÖBS nicht nur zu erhalten, sondern auch weiter zu entwickeln – auch wenn die Bundesregierung gerade alle Anstrengungen unternimmt, uns und vor allem den jetzigen und potentiellen Beschäftigten Knüppel zwischen die Beine zu werfen.
Als wir 2005 begonnen haben, den ÖBS zu konzipieren, wollten wir als Grundlage der Finanzierung alle Mittel nehmen, die sowieso ausgegeben werden, nämlich zur Finanzierung von Arbeitslosigkeit. Das sind der Regelsatz, die Kosten der Unterkunft, die Pauschale zur Sozialversicherung, die Kosten, die sonst in einen Ein-Euro-Job fließen und mögliche Regiekosten für die Träger. Die Mittel wollten wir bündeln und mit Landesmitteln auf Tarifhöhe, mindestens aber auf den von uns geforderten Mindestlohn aufstocken. Die Bundesregierung hätte das mit wenigen Handgriffen möglich machen können, indem sie ihre unterschiedlichen Haushaltsansätze für untereinander deckungsfähig erklärt. Das hat sie konsequent abgelehnt. Unter anderem mit der Begründung, man müsse für die Integration der Langzeitarbeitslosen in den ersten Arbeitsmarkt sorgen. Nun lässt sich aber nur auf Arbeitsplätze integrieren, die auch vorhanden sind. Und daran fehlt es nun mal in Berlin wie auch in den anderen ostdeutschen und zunehmend mehr westdeutschen Bundesländern.
Deshalb hat die Bundesregierung 2007 dann zwei arbeitsmarktpolitische Instrumente für Langzeitarbeitslose und strukturschwache Gebiete aufgelegt. Das eine ist der sogenannte Beschäftigungszuschuss. Damit sollten eigentlich Unternehmen bewegt werden, Langzeitarbeitslose mit zusätzlich zwei weiteren Vermittlungshemmnissen einzustellen. 100.000 solcher Jobs wollte die Regierung damit schaffen. Doch die Unternehmen winkten zu Hauf dankend ab. Sie hatten trotz 75% Lohnkostenzuschuss kein Interesse daran, Menschen mit Vermittlungshemmnissen, seien es Alter, Sprachschwierigkeiten, gesundheitliche oder Suchtprobleme zu beschäftigen. Das zweite Instrument ist der Kommunalkombi. 500 Euro Lohnkostenzuschuss plus Sozialversicherung sollten die Kommunen in strukturschwachen Gebieten bekommen, wenn sie damit Langzeitarbeitslose beschäftigten, für maximal 1000 Euro. Doch auch das Programm erwies sich weitgehend als Flop. Die Kommunen hatte der Bund schon so weit ausgeblutet, dass sie sich kaum mal das leisten konnten.
Wir in Berlin haben aber beide Instrumente als Grundfinanzierung für unseren ÖBS genutzt und mit Landesmitteln auf die notwendige Lohnhöhe aufgestockt. Das lief in der ersten Zeit noch holprig, denn wir mussten zunächst mal durchsetzen, dass der BEZ auch an Träger gezahlt werden darf, dass auch Menschen mit Vermittlungshemmnissen ordentliches Geld verdienen können, aber mittlerweile läuft es, dank des Engagements der vielen Projekte und Träger, der Beschäftigten im ÖBS, aber auch in vielen Jobcentern und in den Bezirken. Auch die Bezirke sind mit im Boot, wenn es um die Einrichtung von ÖBS-Stellen geht. Sie überprüfen, ob es sich wirklich um gesellschaftlich sinnvolle Tätigkeiten handelt und sie im bezirklichen Interesse liegen.
Es ist in den letzten Tagen in der Stadt viel über Träger und ihre Geschäftsgebaren diskutiert worden – zu Recht. Aber es gibt eben auch eine Vielzahl von Trägern, die hochprofessionell und mit viel Engagement arbeiten, gerade auch mit Menschen, die längst als abgeschrieben und nicht mehr vermittelbar galten und selbst schon alle Hoffnung verloren hatten, jetzt aber neue Perspektiven für sich sehen. Dafür möchte ich auch mal danke schön sagen.
Den Kommunalkombi gibt es mittlerweile nicht mehr, ob ein Nachfolgemodell kommt, ist wie fast alles im Bundesarbeitsministerium unklar. Klar ist aber, dass die Bundesregierung jetzt auch den Beschäftigungszuschuss klammheimlich faktisch weitgehend beerdigt hat. Künftig soll es nur noch Stellen geben, die von vornherein unbefristet vergeben werden. Welcher Träger soll das vertraglich garantieren? Auch das Land Berlin kann das nicht, denn es kann Geld immer nur für Zeiträume zusagen, für die es einen parlamentarisch beschlossenen Haushalt hat
Das bedeutet für uns: wir müssen den Berliner ÖBS auf eine neue finanzielle Basis stellen und das machen wir auch. Wir haben dabei zwei Stränge mit der Regionaldirektion Berlin-Brandenburg ausgehandelt und gehen davon aus, dass dem auch der Senat als ganzes in Kürze zustimmen wird.
Zum einen wollen wir einen 62+-Strang schaffen: Das heißt, ÖBS-Beschäftigte, die 62 Jahre und älter sind, werden bis zur Rente beschäftigt. Das können wir weiter über den Beschäftigungszuschuss und die entsprechenden Landesmittel bestreiten.
Für die übrigen werden wir bis auf weiteres die Arbeitsgelegenheit in der Entgeltvariante nutzen und entsprechend aufstocken. Der ÖBS in Berlin geht weiter.
Nun gibt es derzeit eine Menge Irritationen in den Jobcentern, bei den Trägern, große Ängste bei den Beschäftigten, deren Stellen derzeit nicht verlängert werden oder wo es unklar ist, ob sie verlängert werden können.
Das liegt vor allem daran, dass es noch keinen geltenden Bundeshaushalt gibt und die Jobcenter wie alle anderen Bundesbehörden der vorläufigen Haushaltsführung unterliegen. Das bedeutet: es können derzeit einfach keine neuen Stellen bewilligt oder bestehende verlängert werden. Nächste Woche wird der Bundestag seine Haushaltsberatungen abschließen und im April werden wir dann hoffentlich einen gültigen Haushalt haben und die Jobcenter wieder arbeitsfähig werden.
Das ist die technische Seite. Die politische Seite ist, dass die amtierende Regierungskoalition im Bund auf einem ideologischen Feldzug gegen aktive Arbeitsmarktpolitik ist – ich erinnere nur an die Ausfälle des Bundesaußenministers gegen Hartz-IV-Empfängerinnen und –Empfänger als Ausdruck spätrömischer Dekadenz. Das hat sich unter anderem so ausgewirkt, dass die Koalition im Haushaltsausschuss knapp eine Milliarde Euro an Arbeitsmarktmittel hat sperren lassen. Das hat selbst im Bundesarbeitsministerium Verwirrung ausgelöst, aber die Kolleginnen und Kollegen dort arbeiten jetzt mit Hochdruck daran, diesen Sperrvermerk aufheben zu lassen. Gleichwohl dürfen wir uns nicht täuschen: Die Verteilungskämpfe werden nach den Landtagswahlen in NRW am 9. Mai schärfer werden.
Der ÖBS in Berlin ist schon lange nicht mehr nur Vorzeigeprojekt des Senats oder einer Partei. Der ÖBS sorgt mit dafür, die soziale Infrastruktur in den Kiezen, den Bezirken, der Stadt zur stärken, die gesellschaftliche Integration zu fördern. Der ÖBS bewegt Berlin und ist nicht mehr weg zu denken. Und selbst die Stimmen, die immer wieder behaupten, der ÖBS sei zu teuer, werden deutlich leiser. Ich habe es mit dem Finanzsenator zusammen ausgerechnet. Ein Beschäftigter im ÖBS kostet das Land Berlin genau 279 Euro mehr als wenn der betreffende Mensch arbeitslos zu Hause säße. Und dabei ist nicht mitgerechnet, was er bei seiner Arbeit im ÖBS an Werten schafft – für das Projekt in dem er arbeitet, für die Nutzerinnen und Nutzer und für den sozialen Zusammenhalt im Kiez oder in der Stadt. Der ÖBS ist nicht teuer – er ist gut angelegtes Geld in einer Stadt, die Ausgrenzung bekämpft, Vielfalt fördert und soziale Gerechtigkeit erreichen will. Und deshalb werden wir alles unternehmen, um den ÖBS zu erhalten, zu verstetigen und nach Möglichkeit bundesweit durchzusetzen.