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22.11.2010 Rede auf der Konferenz zum Partizipations- und Integrationsgesetz

Partizipationsgesetz ist Demokratiegesetz

Liebe Freundinnen und Freunde,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,

ich freue mich, dass heute so viele gekommen sind, um hier über das Partizipations- und Integrationsgesetz und die Grundlagen des Zusammenlebens in Berlin zu diskutieren.

Integration ist momentan wieder ein viel diskutiertes Thema und die Diskussionen zeigen, wie unterschiedlich die Ansichten und Vorstellungen zum Begriff „Integration“ sind. Mindestens ebenso viele Auffassungen gibt es zum Begriff „Migrationshintergrund“. Wer hat einen Migrationshintergrund? Nach unserer Definition sind dies alle Menschen, die eine Einwanderungsgeschichte haben und deren Kinder.
Bedauerlicherweise geht die öffentliche Debatte momentan vielfach in eine andere Richtung als wir es uns wünschen würden: hier wird von „Integrationsverweigerern“ gesprochen, obwohl niemand genau sagen kann, was die Kriterien für eine „gelungene“ Integration eigentlich sein sollen und somit auch die Beschreibung von „Integrationsverweigerern“ nicht stimmig sein kann.

Diese Anschauung, dass Ausländer sich nicht integrieren wollten, dass sie womöglich nur kommen, um Sozialleistungen zu beziehen, korrespondiert mit einem Bild, dass Migrantinnen und Migranten in Deutschland als Problem darstellt: bildungsfern, arbeitslos, fundamentalistisch. Dabei wird das Bild häufig auch noch ethnisiert; es trifft vor allem muslimische Menschen mit arabischer, türkischer und kurdischer Herkunft.

Die Bundesregierung macht diese Debatten nicht einfacher und sie gestaltet auch die Möglichkeiten zur Integration nicht besser.
Zwar redet sie davon, dass sie die Integration maßgeblich voran bringen wolle -  die Kanzlerin beruft in schöner Regelmäßigkeit Integrationsgipfel ein, auf denen dann Ideen entstehen sollen, die die Integration voran bringen – doch schlussendlich erkennt sie Realitäten nicht an oder setzt die Ideen nicht um.

So hat die Bundesregierung schon vor einer ganzen Weile bekannt gegeben, dass es endlich ein Gesetz zur Anerkennung ausländischer Berufs- und Bildungsabschlüsse in Deutschland geben soll. Ein gutes Vorhaben! Doch leider ist bis heute nichts dazu geschehen außer der Bekanntgabe. Auch in Berlin gibt es viele Hochqualifizierte Menschen mit Migrationshintergrund, die endlich in ihren gelernten Berufen arbeiten wollen und denen es die Regierung mit ihrer Untätigkeit unnötig erschwert.

Bei anderen Themen verschlechtert die Bundesregierung die Situation sogar noch drastisch: Beispielsweise beim Thema Zwangsehe. Ein Problem, von dem immer noch viel zu viele Frauen und Mädchen betroffen sind. Bisher hatten die Betroffenen nach zwei Jahren Ehe die Möglichkeit, ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht in Deutschland bekommen. Es hate Jahre des politischen Kampfes gebraucht, bis im Jahr 2000 endlich die Grenze von 4 auf 2 Jahre gesenkt wurde. Nun wird diese Grenze wieder auf drei Jahre hoch gesetzt und damit der errungene Fortschritt rückgängig gemacht. Ein Jahr mehr, das Betroffenen „durchhalten“ müssen, um nicht in ihre Heimatländer abgeschoben zu werden, wo in nicht wenigen Fällen die Familien nicht glücklich darüber sind, dass die Tochter geschieden zurück kommt.

Auch beim Punkt Asylbewerber zeigt sich, wie wenig die Bundesregierung bereit ist, Menschen tatsächlich eine Chance auf Integration zu bieten: Seit Jahren drängt DIE LINKE darauf, die Regelsätze für AsylbewerberInnen auf den Hartz-IV Satz anzupassen – dass sie weniger bekommen, ist nicht nachvollziehbar. Doch es musste erst das Bundeverfassungsgericht urteilen, dass diese Regelsätze gegen Artikel 1 des Grundgesetztes verstoßen und somit verfassungswidrig sind, bevor etwas geschieht.

Dabei ist Integration ein dynamischer gesellschaftlicher Prozess. Dieser funktioniert dann, wenn alle bereit sind, auf die jeweils anderen einzugehen, sich zu öffnen und zu verändern. Berlin hat sich sehr gewandelt, unsere Stadt ist mit rund 850.000 Einwohnerinnen und Einwohnern migrantischer Herkunft eine  Einwanderungsgesellschaft und das hat die herkunftsdeutsche Bevölkerung genauso verändert wie die eingewanderten Bevölkerungsteile.

Das lässt sich vielleicht am plakativsten auf der kulturellen Ebene darstellen.

Beispiel Essgewohnheiten: Schon lange sind Bulette, Currywurst und Schmorgurke nicht mehr die Hauptspeisen in Berlin – wenn auch leckere. Pizza, Spaghetti, Döner, Nasi Goreng, Sushi, Hamburger, Spare Ribs, Falafel, Couscous kommen alle nicht aus den Lehrbüchern der deutschen Hausmannskost – sind aber selbstverständlicher Bestandteil von Berliner Speiseplänen.

Hiphop, Rap und andere vor allem von jungen Menschen nicht nur viel gehörte, sondern auch selbst gemachte Musik stammt auch nicht aus deutschen Volksmusikkapellen – im Gegenteil: oft haben Musiker, die zu Minderheiten gehören, solche Musikstile entwickelt, auch um das eigene underdog-Schicksal, um Repression und  Benachteiligung kulturell auszudrücken.

Sie sind Vorbilder für Kinder und Jugendliche aus allen gesellschaftlichen Bereichen, aus migrantischen Familien genauso wie aus herkunftsdeutschen Arzt- oder Hartz-IV-Familien. Und niemand denkt mehr darüber nach, dass hier über den Motor Kultur längst gesellschaftliche Integration stattgefunden hat. Genauso übrigens wie beim Sport.

Neben Kultur und Sport sind der Zugang zu Erwerbsarbeit und der Zugang zu Bildung sehr wesentliche  Antriebskräfte für gesellschaftliche Integration.

Auf beiden Feldern haben wir als Senat seit 2001 eine Menge Maßnahmen ergriffen und vor allem im Kita- und Schulgesetz auch festgeschrieben. Dabei geht es nicht um spezielle Bildungspolitik nur für Menschen mit Migrationshintergrund, sondern um Bildungspolitik, die auf Inklusion, auf Integration aller setzt und gesellschaftlicher Ausgrenzung von Kindern und Jugendlichen aus sozial benachteiligten Familien mit und ohne Migrationshintergrund entgegenwirkt.

Deshalb haben wir 2004 Sprachstandsmessungen schon lange vor Schulbeginn eingeführt, deshalb haben wir die Kitas zu frühkindlichen Bildungseinrichtungen umgebaut, die ab drei Jahren überdies auch noch gebührenfrei sind. Deswegen haben wir die interkulturelle Ausrichtung schulischer Maßnahmen letztes Jahr im Schulgesetz verankert. Deshalb haben wir das gegliederte Schulsystem weitgehend abgeschafft und gehen mit der Gemeinschaftsschule und der Sekundarschule neben dem Gymnasium einen integrativen Weg. Deswegen fördern wir eine große Zahl von Projekten, die bildungsfernen Familien den Weg in die Schulen überhaupt erst öffnen. Dazu gehören die Elternlotsen, 250 Stadtteilmütter u.v.a.m. Deswegen erhöht der der Senat den Anteil von Lehrerinnen und Lehrern mit Migrationshintergrund, die sich jetzt auch in einem Netzwerk zusammengeschlossen haben.

Wir haben eine Fülle von Maßnahmen in der Arbeitsmarkt- und Ausbildungspolitik, die Migrantinnen und Migranten neue Wege in die Erwerbsarbeit ermöglichen. Als Arbeitgeber geht das Land Berlin mit gutem Beispiel voran. Wir haben den Anteil von Auszubildenden mit Migrationshintergrund binnen vier Jahren mit jetzt fast 20 % annähernd verdreifacht.

Ein weiteres sehr wesentliches Element zu gesellschaftlicher Integration ist der Abbau von struktureller Diskriminierung und die gleichberechtigte Teilhabe an der demokratischen Gestaltung unserer Gesellschaft.
Viele integrations hemmende Momente können wir auf Landesebene nicht beseitigen. Dazu gehört zum Beispiel das Staatsbürgerschaftsrecht, das hier geborene junge Menschen zwingt, sich mit 18 Jahren zwischen der deutschen und der Staatsangehörigkeit ihrer Eltern zu entscheiden. Dazu gehört ein Wahlrecht, das einen wichtigen Teil unserer Bevölkerung selbst auf kommunaler Ebene von den Entscheidungen ausschließt.

Dennoch haben wir auf Landesebene Möglichkeiten, mehr Teilhabe, mehr Gleichberechtigung und Abbau von Benachteiligung gesetzlich zu verankern. Und das tun wir mit dem Partizipations- und Integrationsgesetz.

Wir wollen mit dem Gesetz die Beteiligungsgremien, die es bereits gibt, gesetzlich festschreiben. Dazu gehört der Landesbeirat für Integration und Migration, der jetzt mit einem einfachen Beschluss des Senats einfach abgeschafft werden könnte. Dazu gehören die Beiräte in den BVVen, die Integrationsbeauftragten auf  Landes- und Bezirksebene. Dazu gehören die vielen Beteiligungs- und Beratungsgremien des Senats in den einzelnen Politikfeldern.

Dazu gehört auch die interkulturelle Öffnung der Verwaltung. Das bedeutet, dass sich die unterschiedlichen Erfahrungen, Weltanschauungen, religiösen Einstellungen, Kommunikationsformen, die es in Berlin gibt, auch in den Verwaltungen wiederfinden. Es bedeutet, dass die Beschäftigten sich so viel interkulturelle Kompetenz aneignen, dass sie in der Lage sind, die Kommunikation und die Bedarfe von Menschen anderer Herkunft zu verstehen. Dabei geht es nicht nur, aber auch um Mehrsprachigkeit. Es geht auch um die Kenntnis, das Denken und Fühlen von Menschen anderer Herkunft nachvollziehen zu können. Die interkulturelle Öffnung von Verwaltung und landeseigenen Unternehmen zieht vor allem drei Konsequenzen nach sich:
Mehrsprachigkeit und interkulturelle Kompetenz gelten als Qualifikationen von Beschäftigten bei Einstellungsverfahren und Beförderungen.
Die Vielfalt der Bevölkerung soll sich auch in der Beschäftigtenstruktur der staatlichen Institutionen widerspiegeln, ohne dass wir starre Quoten vorgeben können.
Alle Maßnahmen und Vorhaben der Institutionen müssen daraufhin überprüft werden, ob sie der Vielfalt der Stadtbevölkerung auch gerecht werden, sprich, nicht diskriminierend, sondern partizipations- und integrationsfördernd wirken.

Wir definieren den Migrationshintergrund, um Daten erheben zu können, inwieweit es uns tatsächlich gelingt, unsere Stadt interkulturell weiter zu öffnen. Wir haben uns nach langen Debatten dafür entschieden, dass ein Migrationshintergrund bei allen Menschen gegeben ist, die keinen deutschen Pass haben, die selber eingewandert sind oder Kinder von Einwanderern sind.

Und wir schaffen mit dem Gesetz mehr Gleichberechtigung bei Feiertagen und Bestattungen.

Als wir das Gesetz im Frühjahr angekündigt haben und erste Eckpunkte bekannt wurden, war die Aufregung in Teilen der Stadtgesellschaft groß. „Werden Ausländer jetzt bevorzugt?“. „Darf der öffentliche Dienst jetzt nur noch Migrantinnen und Migranten einstellen?“ „Sollen Weihnachten und Ostern jetzt abgeschafft werden?“ – solche und viele andere Fragen wurden laut. Nichts davon stimmt. Wir bevorzugen niemanden, wir bauen Benachteiligung ab. Wir streichen keine Feiertage, aber es gibt keine Bevorzugung der christlichen Feiertage mehr. Wir wollen die Verwaltung weiter öffnen – und das ist gut für die ganze Stadt.
Aber diese Reaktionen zeigen, wie viel Diskussions- und Austauschbedarf wir auf dem Feld der Integrationspolitik noch haben. Und dem müssen wir uns stellen.

Am 28. September hat der Senat nun beschlossen, dass Gesetz zur Partizipation und Integration in Berlin zur Beschlussfassung ins Abgeordnetenhaus zu geben. Anfang November fand die Anhörung der Fachleute im zuständigen Ausschuss statt und die Verabschiedung des Gesetztes erwarten wir nun am 09. Dezember.

Heute, während der parlamentarischen Beratung des Gesetzes und auch danach immer wieder neu. Vielfalt fördern – Zusammenhalt stärken – das Leitmotiv unserer Integrationspolitik für Berlin ist eine Daueraufgabe.

22.11.2010 Rede auf der Konferenz zum Partizipations- und Integrationsgesetz

Partizipationsgesetz ist Demokratiegesetz

Liebe Freundinnen und Freunde,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,

ich freue mich, dass heute so viele gekommen sind, um hier über das Partizipations- und Integrationsgesetz und die Grundlagen des Zusammenlebens in Berlin zu diskutieren.

Integration ist momentan wieder ein viel diskutiertes Thema und die Diskussionen zeigen, wie unterschiedlich die Ansichten und Vorstellungen zum Begriff „Integration“ sind. Mindestens ebenso viele Auffassungen gibt es zum Begriff „Migrationshintergrund“. Wer hat einen Migrationshintergrund? Nach unserer Definition sind dies alle Menschen, die eine Einwanderungsgeschichte haben und deren Kinder.
Bedauerlicherweise geht die öffentliche Debatte momentan vielfach in eine andere Richtung als wir es uns wünschen würden: hier wird von „Integrationsverweigerern“ gesprochen, obwohl niemand genau sagen kann, was die Kriterien für eine „gelungene“ Integration eigentlich sein sollen und somit auch die Beschreibung von „Integrationsverweigerern“ nicht stimmig sein kann.

Diese Anschauung, dass Ausländer sich nicht integrieren wollten, dass sie womöglich nur kommen, um Sozialleistungen zu beziehen, korrespondiert mit einem Bild, dass Migrantinnen und Migranten in Deutschland als Problem darstellt: bildungsfern, arbeitslos, fundamentalistisch. Dabei wird das Bild häufig auch noch ethnisiert; es trifft vor allem muslimische Menschen mit arabischer, türkischer und kurdischer Herkunft.

Die Bundesregierung macht diese Debatten nicht einfacher und sie gestaltet auch die Möglichkeiten zur Integration nicht besser.
Zwar redet sie davon, dass sie die Integration maßgeblich voran bringen wolle -  die Kanzlerin beruft in schöner Regelmäßigkeit Integrationsgipfel ein, auf denen dann Ideen entstehen sollen, die die Integration voran bringen – doch schlussendlich erkennt sie Realitäten nicht an oder setzt die Ideen nicht um.

So hat die Bundesregierung schon vor einer ganzen Weile bekannt gegeben, dass es endlich ein Gesetz zur Anerkennung ausländischer Berufs- und Bildungsabschlüsse in Deutschland geben soll. Ein gutes Vorhaben! Doch leider ist bis heute nichts dazu geschehen außer der Bekanntgabe. Auch in Berlin gibt es viele Hochqualifizierte Menschen mit Migrationshintergrund, die endlich in ihren gelernten Berufen arbeiten wollen und denen es die Regierung mit ihrer Untätigkeit unnötig erschwert.

Bei anderen Themen verschlechtert die Bundesregierung die Situation sogar noch drastisch: Beispielsweise beim Thema Zwangsehe. Ein Problem, von dem immer noch viel zu viele Frauen und Mädchen betroffen sind. Bisher hatten die Betroffenen nach zwei Jahren Ehe die Möglichkeit, ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht in Deutschland bekommen. Es hate Jahre des politischen Kampfes gebraucht, bis im Jahr 2000 endlich die Grenze von 4 auf 2 Jahre gesenkt wurde. Nun wird diese Grenze wieder auf drei Jahre hoch gesetzt und damit der errungene Fortschritt rückgängig gemacht. Ein Jahr mehr, das Betroffenen „durchhalten“ müssen, um nicht in ihre Heimatländer abgeschoben zu werden, wo in nicht wenigen Fällen die Familien nicht glücklich darüber sind, dass die Tochter geschieden zurück kommt.

Auch beim Punkt Asylbewerber zeigt sich, wie wenig die Bundesregierung bereit ist, Menschen tatsächlich eine Chance auf Integration zu bieten: Seit Jahren drängt DIE LINKE darauf, die Regelsätze für AsylbewerberInnen auf den Hartz-IV Satz anzupassen – dass sie weniger bekommen, ist nicht nachvollziehbar. Doch es musste erst das Bundeverfassungsgericht urteilen, dass diese Regelsätze gegen Artikel 1 des Grundgesetztes verstoßen und somit verfassungswidrig sind, bevor etwas geschieht.

Dabei ist Integration ein dynamischer gesellschaftlicher Prozess. Dieser funktioniert dann, wenn alle bereit sind, auf die jeweils anderen einzugehen, sich zu öffnen und zu verändern. Berlin hat sich sehr gewandelt, unsere Stadt ist mit rund 850.000 Einwohnerinnen und Einwohnern migrantischer Herkunft eine  Einwanderungsgesellschaft und das hat die herkunftsdeutsche Bevölkerung genauso verändert wie die eingewanderten Bevölkerungsteile.

Das lässt sich vielleicht am plakativsten auf der kulturellen Ebene darstellen.

Beispiel Essgewohnheiten: Schon lange sind Bulette, Currywurst und Schmorgurke nicht mehr die Hauptspeisen in Berlin – wenn auch leckere. Pizza, Spaghetti, Döner, Nasi Goreng, Sushi, Hamburger, Spare Ribs, Falafel, Couscous kommen alle nicht aus den Lehrbüchern der deutschen Hausmannskost – sind aber selbstverständlicher Bestandteil von Berliner Speiseplänen.

Hiphop, Rap und andere vor allem von jungen Menschen nicht nur viel gehörte, sondern auch selbst gemachte Musik stammt auch nicht aus deutschen Volksmusikkapellen – im Gegenteil: oft haben Musiker, die zu Minderheiten gehören, solche Musikstile entwickelt, auch um das eigene underdog-Schicksal, um Repression und  Benachteiligung kulturell auszudrücken.

Sie sind Vorbilder für Kinder und Jugendliche aus allen gesellschaftlichen Bereichen, aus migrantischen Familien genauso wie aus herkunftsdeutschen Arzt- oder Hartz-IV-Familien. Und niemand denkt mehr darüber nach, dass hier über den Motor Kultur längst gesellschaftliche Integration stattgefunden hat. Genauso übrigens wie beim Sport.

Neben Kultur und Sport sind der Zugang zu Erwerbsarbeit und der Zugang zu Bildung sehr wesentliche  Antriebskräfte für gesellschaftliche Integration.

Auf beiden Feldern haben wir als Senat seit 2001 eine Menge Maßnahmen ergriffen und vor allem im Kita- und Schulgesetz auch festgeschrieben. Dabei geht es nicht um spezielle Bildungspolitik nur für Menschen mit Migrationshintergrund, sondern um Bildungspolitik, die auf Inklusion, auf Integration aller setzt und gesellschaftlicher Ausgrenzung von Kindern und Jugendlichen aus sozial benachteiligten Familien mit und ohne Migrationshintergrund entgegenwirkt.

Deshalb haben wir 2004 Sprachstandsmessungen schon lange vor Schulbeginn eingeführt, deshalb haben wir die Kitas zu frühkindlichen Bildungseinrichtungen umgebaut, die ab drei Jahren überdies auch noch gebührenfrei sind. Deswegen haben wir die interkulturelle Ausrichtung schulischer Maßnahmen letztes Jahr im Schulgesetz verankert. Deshalb haben wir das gegliederte Schulsystem weitgehend abgeschafft und gehen mit der Gemeinschaftsschule und der Sekundarschule neben dem Gymnasium einen integrativen Weg. Deswegen fördern wir eine große Zahl von Projekten, die bildungsfernen Familien den Weg in die Schulen überhaupt erst öffnen. Dazu gehören die Elternlotsen, 250 Stadtteilmütter u.v.a.m. Deswegen erhöht der der Senat den Anteil von Lehrerinnen und Lehrern mit Migrationshintergrund, die sich jetzt auch in einem Netzwerk zusammengeschlossen haben.

Wir haben eine Fülle von Maßnahmen in der Arbeitsmarkt- und Ausbildungspolitik, die Migrantinnen und Migranten neue Wege in die Erwerbsarbeit ermöglichen. Als Arbeitgeber geht das Land Berlin mit gutem Beispiel voran. Wir haben den Anteil von Auszubildenden mit Migrationshintergrund binnen vier Jahren mit jetzt fast 20 % annähernd verdreifacht.

Ein weiteres sehr wesentliches Element zu gesellschaftlicher Integration ist der Abbau von struktureller Diskriminierung und die gleichberechtigte Teilhabe an der demokratischen Gestaltung unserer Gesellschaft.
Viele integrations hemmende Momente können wir auf Landesebene nicht beseitigen. Dazu gehört zum Beispiel das Staatsbürgerschaftsrecht, das hier geborene junge Menschen zwingt, sich mit 18 Jahren zwischen der deutschen und der Staatsangehörigkeit ihrer Eltern zu entscheiden. Dazu gehört ein Wahlrecht, das einen wichtigen Teil unserer Bevölkerung selbst auf kommunaler Ebene von den Entscheidungen ausschließt.

Dennoch haben wir auf Landesebene Möglichkeiten, mehr Teilhabe, mehr Gleichberechtigung und Abbau von Benachteiligung gesetzlich zu verankern. Und das tun wir mit dem Partizipations- und Integrationsgesetz.

Wir wollen mit dem Gesetz die Beteiligungsgremien, die es bereits gibt, gesetzlich festschreiben. Dazu gehört der Landesbeirat für Integration und Migration, der jetzt mit einem einfachen Beschluss des Senats einfach abgeschafft werden könnte. Dazu gehören die Beiräte in den BVVen, die Integrationsbeauftragten auf  Landes- und Bezirksebene. Dazu gehören die vielen Beteiligungs- und Beratungsgremien des Senats in den einzelnen Politikfeldern.

Dazu gehört auch die interkulturelle Öffnung der Verwaltung. Das bedeutet, dass sich die unterschiedlichen Erfahrungen, Weltanschauungen, religiösen Einstellungen, Kommunikationsformen, die es in Berlin gibt, auch in den Verwaltungen wiederfinden. Es bedeutet, dass die Beschäftigten sich so viel interkulturelle Kompetenz aneignen, dass sie in der Lage sind, die Kommunikation und die Bedarfe von Menschen anderer Herkunft zu verstehen. Dabei geht es nicht nur, aber auch um Mehrsprachigkeit. Es geht auch um die Kenntnis, das Denken und Fühlen von Menschen anderer Herkunft nachvollziehen zu können. Die interkulturelle Öffnung von Verwaltung und landeseigenen Unternehmen zieht vor allem drei Konsequenzen nach sich:
Mehrsprachigkeit und interkulturelle Kompetenz gelten als Qualifikationen von Beschäftigten bei Einstellungsverfahren und Beförderungen.
Die Vielfalt der Bevölkerung soll sich auch in der Beschäftigtenstruktur der staatlichen Institutionen widerspiegeln, ohne dass wir starre Quoten vorgeben können.
Alle Maßnahmen und Vorhaben der Institutionen müssen daraufhin überprüft werden, ob sie der Vielfalt der Stadtbevölkerung auch gerecht werden, sprich, nicht diskriminierend, sondern partizipations- und integrationsfördernd wirken.

Wir definieren den Migrationshintergrund, um Daten erheben zu können, inwieweit es uns tatsächlich gelingt, unsere Stadt interkulturell weiter zu öffnen. Wir haben uns nach langen Debatten dafür entschieden, dass ein Migrationshintergrund bei allen Menschen gegeben ist, die keinen deutschen Pass haben, die selber eingewandert sind oder Kinder von Einwanderern sind.

Und wir schaffen mit dem Gesetz mehr Gleichberechtigung bei Feiertagen und Bestattungen.

Als wir das Gesetz im Frühjahr angekündigt haben und erste Eckpunkte bekannt wurden, war die Aufregung in Teilen der Stadtgesellschaft groß. „Werden Ausländer jetzt bevorzugt?“. „Darf der öffentliche Dienst jetzt nur noch Migrantinnen und Migranten einstellen?“ „Sollen Weihnachten und Ostern jetzt abgeschafft werden?“ – solche und viele andere Fragen wurden laut. Nichts davon stimmt. Wir bevorzugen niemanden, wir bauen Benachteiligung ab. Wir streichen keine Feiertage, aber es gibt keine Bevorzugung der christlichen Feiertage mehr. Wir wollen die Verwaltung weiter öffnen – und das ist gut für die ganze Stadt.
Aber diese Reaktionen zeigen, wie viel Diskussions- und Austauschbedarf wir auf dem Feld der Integrationspolitik noch haben. Und dem müssen wir uns stellen.

Am 28. September hat der Senat nun beschlossen, dass Gesetz zur Partizipation und Integration in Berlin zur Beschlussfassung ins Abgeordnetenhaus zu geben. Anfang November fand die Anhörung der Fachleute im zuständigen Ausschuss statt und die Verabschiedung des Gesetztes erwarten wir nun am 09. Dezember.

Heute, während der parlamentarischen Beratung des Gesetzes und auch danach immer wieder neu. Vielfalt fördern – Zusammenhalt stärken – das Leitmotiv unserer Integrationspolitik für Berlin ist eine Daueraufgabe.

22.11.2010 Rede auf der Konferenz zum Partizipations- und Integrationsgesetz

Partizipationsgesetz ist Demokratiegesetz

Liebe Freundinnen und Freunde,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,

ich freue mich, dass heute so viele gekommen sind, um hier über das Partizipations- und Integrationsgesetz und die Grundlagen des Zusammenlebens in Berlin zu diskutieren.

Integration ist momentan wieder ein viel diskutiertes Thema und die Diskussionen zeigen, wie unterschiedlich die Ansichten und Vorstellungen zum Begriff „Integration“ sind. Mindestens ebenso viele Auffassungen gibt es zum Begriff „Migrationshintergrund“. Wer hat einen Migrationshintergrund? Nach unserer Definition sind dies alle Menschen, die eine Einwanderungsgeschichte haben und deren Kinder.
Bedauerlicherweise geht die öffentliche Debatte momentan vielfach in eine andere Richtung als wir es uns wünschen würden: hier wird von „Integrationsverweigerern“ gesprochen, obwohl niemand genau sagen kann, was die Kriterien für eine „gelungene“ Integration eigentlich sein sollen und somit auch die Beschreibung von „Integrationsverweigerern“ nicht stimmig sein kann.

Diese Anschauung, dass Ausländer sich nicht integrieren wollten, dass sie womöglich nur kommen, um Sozialleistungen zu beziehen, korrespondiert mit einem Bild, dass Migrantinnen und Migranten in Deutschland als Problem darstellt: bildungsfern, arbeitslos, fundamentalistisch. Dabei wird das Bild häufig auch noch ethnisiert; es trifft vor allem muslimische Menschen mit arabischer, türkischer und kurdischer Herkunft.

Die Bundesregierung macht diese Debatten nicht einfacher und sie gestaltet auch die Möglichkeiten zur Integration nicht besser.
Zwar redet sie davon, dass sie die Integration maßgeblich voran bringen wolle -  die Kanzlerin beruft in schöner Regelmäßigkeit Integrationsgipfel ein, auf denen dann Ideen entstehen sollen, die die Integration voran bringen – doch schlussendlich erkennt sie Realitäten nicht an oder setzt die Ideen nicht um.

So hat die Bundesregierung schon vor einer ganzen Weile bekannt gegeben, dass es endlich ein Gesetz zur Anerkennung ausländischer Berufs- und Bildungsabschlüsse in Deutschland geben soll. Ein gutes Vorhaben! Doch leider ist bis heute nichts dazu geschehen außer der Bekanntgabe. Auch in Berlin gibt es viele Hochqualifizierte Menschen mit Migrationshintergrund, die endlich in ihren gelernten Berufen arbeiten wollen und denen es die Regierung mit ihrer Untätigkeit unnötig erschwert.

Bei anderen Themen verschlechtert die Bundesregierung die Situation sogar noch drastisch: Beispielsweise beim Thema Zwangsehe. Ein Problem, von dem immer noch viel zu viele Frauen und Mädchen betroffen sind. Bisher hatten die Betroffenen nach zwei Jahren Ehe die Möglichkeit, ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht in Deutschland bekommen. Es hate Jahre des politischen Kampfes gebraucht, bis im Jahr 2000 endlich die Grenze von 4 auf 2 Jahre gesenkt wurde. Nun wird diese Grenze wieder auf drei Jahre hoch gesetzt und damit der errungene Fortschritt rückgängig gemacht. Ein Jahr mehr, das Betroffenen „durchhalten“ müssen, um nicht in ihre Heimatländer abgeschoben zu werden, wo in nicht wenigen Fällen die Familien nicht glücklich darüber sind, dass die Tochter geschieden zurück kommt.

Auch beim Punkt Asylbewerber zeigt sich, wie wenig die Bundesregierung bereit ist, Menschen tatsächlich eine Chance auf Integration zu bieten: Seit Jahren drängt DIE LINKE darauf, die Regelsätze für AsylbewerberInnen auf den Hartz-IV Satz anzupassen – dass sie weniger bekommen, ist nicht nachvollziehbar. Doch es musste erst das Bundeverfassungsgericht urteilen, dass diese Regelsätze gegen Artikel 1 des Grundgesetztes verstoßen und somit verfassungswidrig sind, bevor etwas geschieht.

Dabei ist Integration ein dynamischer gesellschaftlicher Prozess. Dieser funktioniert dann, wenn alle bereit sind, auf die jeweils anderen einzugehen, sich zu öffnen und zu verändern. Berlin hat sich sehr gewandelt, unsere Stadt ist mit rund 850.000 Einwohnerinnen und Einwohnern migrantischer Herkunft eine  Einwanderungsgesellschaft und das hat die herkunftsdeutsche Bevölkerung genauso verändert wie die eingewanderten Bevölkerungsteile.

Das lässt sich vielleicht am plakativsten auf der kulturellen Ebene darstellen.

Beispiel Essgewohnheiten: Schon lange sind Bulette, Currywurst und Schmorgurke nicht mehr die Hauptspeisen in Berlin – wenn auch leckere. Pizza, Spaghetti, Döner, Nasi Goreng, Sushi, Hamburger, Spare Ribs, Falafel, Couscous kommen alle nicht aus den Lehrbüchern der deutschen Hausmannskost – sind aber selbstverständlicher Bestandteil von Berliner Speiseplänen.

Hiphop, Rap und andere vor allem von jungen Menschen nicht nur viel gehörte, sondern auch selbst gemachte Musik stammt auch nicht aus deutschen Volksmusikkapellen – im Gegenteil: oft haben Musiker, die zu Minderheiten gehören, solche Musikstile entwickelt, auch um das eigene underdog-Schicksal, um Repression und  Benachteiligung kulturell auszudrücken.

Sie sind Vorbilder für Kinder und Jugendliche aus allen gesellschaftlichen Bereichen, aus migrantischen Familien genauso wie aus herkunftsdeutschen Arzt- oder Hartz-IV-Familien. Und niemand denkt mehr darüber nach, dass hier über den Motor Kultur längst gesellschaftliche Integration stattgefunden hat. Genauso übrigens wie beim Sport.

Neben Kultur und Sport sind der Zugang zu Erwerbsarbeit und der Zugang zu Bildung sehr wesentliche  Antriebskräfte für gesellschaftliche Integration.

Auf beiden Feldern haben wir als Senat seit 2001 eine Menge Maßnahmen ergriffen und vor allem im Kita- und Schulgesetz auch festgeschrieben. Dabei geht es nicht um spezielle Bildungspolitik nur für Menschen mit Migrationshintergrund, sondern um Bildungspolitik, die auf Inklusion, auf Integration aller setzt und gesellschaftlicher Ausgrenzung von Kindern und Jugendlichen aus sozial benachteiligten Familien mit und ohne Migrationshintergrund entgegenwirkt.

Deshalb haben wir 2004 Sprachstandsmessungen schon lange vor Schulbeginn eingeführt, deshalb haben wir die Kitas zu frühkindlichen Bildungseinrichtungen umgebaut, die ab drei Jahren überdies auch noch gebührenfrei sind. Deswegen haben wir die interkulturelle Ausrichtung schulischer Maßnahmen letztes Jahr im Schulgesetz verankert. Deshalb haben wir das gegliederte Schulsystem weitgehend abgeschafft und gehen mit der Gemeinschaftsschule und der Sekundarschule neben dem Gymnasium einen integrativen Weg. Deswegen fördern wir eine große Zahl von Projekten, die bildungsfernen Familien den Weg in die Schulen überhaupt erst öffnen. Dazu gehören die Elternlotsen, 250 Stadtteilmütter u.v.a.m. Deswegen erhöht der der Senat den Anteil von Lehrerinnen und Lehrern mit Migrationshintergrund, die sich jetzt auch in einem Netzwerk zusammengeschlossen haben.

Wir haben eine Fülle von Maßnahmen in der Arbeitsmarkt- und Ausbildungspolitik, die Migrantinnen und Migranten neue Wege in die Erwerbsarbeit ermöglichen. Als Arbeitgeber geht das Land Berlin mit gutem Beispiel voran. Wir haben den Anteil von Auszubildenden mit Migrationshintergrund binnen vier Jahren mit jetzt fast 20 % annähernd verdreifacht.

Ein weiteres sehr wesentliches Element zu gesellschaftlicher Integration ist der Abbau von struktureller Diskriminierung und die gleichberechtigte Teilhabe an der demokratischen Gestaltung unserer Gesellschaft.
Viele integrations hemmende Momente können wir auf Landesebene nicht beseitigen. Dazu gehört zum Beispiel das Staatsbürgerschaftsrecht, das hier geborene junge Menschen zwingt, sich mit 18 Jahren zwischen der deutschen und der Staatsangehörigkeit ihrer Eltern zu entscheiden. Dazu gehört ein Wahlrecht, das einen wichtigen Teil unserer Bevölkerung selbst auf kommunaler Ebene von den Entscheidungen ausschließt.

Dennoch haben wir auf Landesebene Möglichkeiten, mehr Teilhabe, mehr Gleichberechtigung und Abbau von Benachteiligung gesetzlich zu verankern. Und das tun wir mit dem Partizipations- und Integrationsgesetz.

Wir wollen mit dem Gesetz die Beteiligungsgremien, die es bereits gibt, gesetzlich festschreiben. Dazu gehört der Landesbeirat für Integration und Migration, der jetzt mit einem einfachen Beschluss des Senats einfach abgeschafft werden könnte. Dazu gehören die Beiräte in den BVVen, die Integrationsbeauftragten auf  Landes- und Bezirksebene. Dazu gehören die vielen Beteiligungs- und Beratungsgremien des Senats in den einzelnen Politikfeldern.

Dazu gehört auch die interkulturelle Öffnung der Verwaltung. Das bedeutet, dass sich die unterschiedlichen Erfahrungen, Weltanschauungen, religiösen Einstellungen, Kommunikationsformen, die es in Berlin gibt, auch in den Verwaltungen wiederfinden. Es bedeutet, dass die Beschäftigten sich so viel interkulturelle Kompetenz aneignen, dass sie in der Lage sind, die Kommunikation und die Bedarfe von Menschen anderer Herkunft zu verstehen. Dabei geht es nicht nur, aber auch um Mehrsprachigkeit. Es geht auch um die Kenntnis, das Denken und Fühlen von Menschen anderer Herkunft nachvollziehen zu können. Die interkulturelle Öffnung von Verwaltung und landeseigenen Unternehmen zieht vor allem drei Konsequenzen nach sich:
Mehrsprachigkeit und interkulturelle Kompetenz gelten als Qualifikationen von Beschäftigten bei Einstellungsverfahren und Beförderungen.
Die Vielfalt der Bevölkerung soll sich auch in der Beschäftigtenstruktur der staatlichen Institutionen widerspiegeln, ohne dass wir starre Quoten vorgeben können.
Alle Maßnahmen und Vorhaben der Institutionen müssen daraufhin überprüft werden, ob sie der Vielfalt der Stadtbevölkerung auch gerecht werden, sprich, nicht diskriminierend, sondern partizipations- und integrationsfördernd wirken.

Wir definieren den Migrationshintergrund, um Daten erheben zu können, inwieweit es uns tatsächlich gelingt, unsere Stadt interkulturell weiter zu öffnen. Wir haben uns nach langen Debatten dafür entschieden, dass ein Migrationshintergrund bei allen Menschen gegeben ist, die keinen deutschen Pass haben, die selber eingewandert sind oder Kinder von Einwanderern sind.

Und wir schaffen mit dem Gesetz mehr Gleichberechtigung bei Feiertagen und Bestattungen.

Als wir das Gesetz im Frühjahr angekündigt haben und erste Eckpunkte bekannt wurden, war die Aufregung in Teilen der Stadtgesellschaft groß. „Werden Ausländer jetzt bevorzugt?“. „Darf der öffentliche Dienst jetzt nur noch Migrantinnen und Migranten einstellen?“ „Sollen Weihnachten und Ostern jetzt abgeschafft werden?“ – solche und viele andere Fragen wurden laut. Nichts davon stimmt. Wir bevorzugen niemanden, wir bauen Benachteiligung ab. Wir streichen keine Feiertage, aber es gibt keine Bevorzugung der christlichen Feiertage mehr. Wir wollen die Verwaltung weiter öffnen – und das ist gut für die ganze Stadt.
Aber diese Reaktionen zeigen, wie viel Diskussions- und Austauschbedarf wir auf dem Feld der Integrationspolitik noch haben. Und dem müssen wir uns stellen.

Am 28. September hat der Senat nun beschlossen, dass Gesetz zur Partizipation und Integration in Berlin zur Beschlussfassung ins Abgeordnetenhaus zu geben. Anfang November fand die Anhörung der Fachleute im zuständigen Ausschuss statt und die Verabschiedung des Gesetztes erwarten wir nun am 09. Dezember.

Heute, während der parlamentarischen Beratung des Gesetzes und auch danach immer wieder neu. Vielfalt fördern – Zusammenhalt stärken – das Leitmotiv unserer Integrationspolitik für Berlin ist eine Daueraufgabe.

22.11.2010 Rede auf der Konferenz zum Partizipations- und Integrationsgesetz

Partizipationsgesetz ist Demokratiegesetz

Liebe Freundinnen und Freunde,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,

ich freue mich, dass heute so viele gekommen sind, um hier über das Partizipations- und Integrationsgesetz und die Grundlagen des Zusammenlebens in Berlin zu diskutieren.

Integration ist momentan wieder ein viel diskutiertes Thema und die Diskussionen zeigen, wie unterschiedlich die Ansichten und Vorstellungen zum Begriff „Integration“ sind. Mindestens ebenso viele Auffassungen gibt es zum Begriff „Migrationshintergrund“. Wer hat einen Migrationshintergrund? Nach unserer Definition sind dies alle Menschen, die eine Einwanderungsgeschichte haben und deren Kinder.
Bedauerlicherweise geht die öffentliche Debatte momentan vielfach in eine andere Richtung als wir es uns wünschen würden: hier wird von „Integrationsverweigerern“ gesprochen, obwohl niemand genau sagen kann, was die Kriterien für eine „gelungene“ Integration eigentlich sein sollen und somit auch die Beschreibung von „Integrationsverweigerern“ nicht stimmig sein kann.

Diese Anschauung, dass Ausländer sich nicht integrieren wollten, dass sie womöglich nur kommen, um Sozialleistungen zu beziehen, korrespondiert mit einem Bild, dass Migrantinnen und Migranten in Deutschland als Problem darstellt: bildungsfern, arbeitslos, fundamentalistisch. Dabei wird das Bild häufig auch noch ethnisiert; es trifft vor allem muslimische Menschen mit arabischer, türkischer und kurdischer Herkunft.

Die Bundesregierung macht diese Debatten nicht einfacher und sie gestaltet auch die Möglichkeiten zur Integration nicht besser.
Zwar redet sie davon, dass sie die Integration maßgeblich voran bringen wolle -  die Kanzlerin beruft in schöner Regelmäßigkeit Integrationsgipfel ein, auf denen dann Ideen entstehen sollen, die die Integration voran bringen – doch schlussendlich erkennt sie Realitäten nicht an oder setzt die Ideen nicht um.

So hat die Bundesregierung schon vor einer ganzen Weile bekannt gegeben, dass es endlich ein Gesetz zur Anerkennung ausländischer Berufs- und Bildungsabschlüsse in Deutschland geben soll. Ein gutes Vorhaben! Doch leider ist bis heute nichts dazu geschehen außer der Bekanntgabe. Auch in Berlin gibt es viele Hochqualifizierte Menschen mit Migrationshintergrund, die endlich in ihren gelernten Berufen arbeiten wollen und denen es die Regierung mit ihrer Untätigkeit unnötig erschwert.

Bei anderen Themen verschlechtert die Bundesregierung die Situation sogar noch drastisch: Beispielsweise beim Thema Zwangsehe. Ein Problem, von dem immer noch viel zu viele Frauen und Mädchen betroffen sind. Bisher hatten die Betroffenen nach zwei Jahren Ehe die Möglichkeit, ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht in Deutschland bekommen. Es hate Jahre des politischen Kampfes gebraucht, bis im Jahr 2000 endlich die Grenze von 4 auf 2 Jahre gesenkt wurde. Nun wird diese Grenze wieder auf drei Jahre hoch gesetzt und damit der errungene Fortschritt rückgängig gemacht. Ein Jahr mehr, das Betroffenen „durchhalten“ müssen, um nicht in ihre Heimatländer abgeschoben zu werden, wo in nicht wenigen Fällen die Familien nicht glücklich darüber sind, dass die Tochter geschieden zurück kommt.

Auch beim Punkt Asylbewerber zeigt sich, wie wenig die Bundesregierung bereit ist, Menschen tatsächlich eine Chance auf Integration zu bieten: Seit Jahren drängt DIE LINKE darauf, die Regelsätze für AsylbewerberInnen auf den Hartz-IV Satz anzupassen – dass sie weniger bekommen, ist nicht nachvollziehbar. Doch es musste erst das Bundeverfassungsgericht urteilen, dass diese Regelsätze gegen Artikel 1 des Grundgesetztes verstoßen und somit verfassungswidrig sind, bevor etwas geschieht.

Dabei ist Integration ein dynamischer gesellschaftlicher Prozess. Dieser funktioniert dann, wenn alle bereit sind, auf die jeweils anderen einzugehen, sich zu öffnen und zu verändern. Berlin hat sich sehr gewandelt, unsere Stadt ist mit rund 850.000 Einwohnerinnen und Einwohnern migrantischer Herkunft eine  Einwanderungsgesellschaft und das hat die herkunftsdeutsche Bevölkerung genauso verändert wie die eingewanderten Bevölkerungsteile.

Das lässt sich vielleicht am plakativsten auf der kulturellen Ebene darstellen.

Beispiel Essgewohnheiten: Schon lange sind Bulette, Currywurst und Schmorgurke nicht mehr die Hauptspeisen in Berlin – wenn auch leckere. Pizza, Spaghetti, Döner, Nasi Goreng, Sushi, Hamburger, Spare Ribs, Falafel, Couscous kommen alle nicht aus den Lehrbüchern der deutschen Hausmannskost – sind aber selbstverständlicher Bestandteil von Berliner Speiseplänen.

Hiphop, Rap und andere vor allem von jungen Menschen nicht nur viel gehörte, sondern auch selbst gemachte Musik stammt auch nicht aus deutschen Volksmusikkapellen – im Gegenteil: oft haben Musiker, die zu Minderheiten gehören, solche Musikstile entwickelt, auch um das eigene underdog-Schicksal, um Repression und  Benachteiligung kulturell auszudrücken.

Sie sind Vorbilder für Kinder und Jugendliche aus allen gesellschaftlichen Bereichen, aus migrantischen Familien genauso wie aus herkunftsdeutschen Arzt- oder Hartz-IV-Familien. Und niemand denkt mehr darüber nach, dass hier über den Motor Kultur längst gesellschaftliche Integration stattgefunden hat. Genauso übrigens wie beim Sport.

Neben Kultur und Sport sind der Zugang zu Erwerbsarbeit und der Zugang zu Bildung sehr wesentliche  Antriebskräfte für gesellschaftliche Integration.

Auf beiden Feldern haben wir als Senat seit 2001 eine Menge Maßnahmen ergriffen und vor allem im Kita- und Schulgesetz auch festgeschrieben. Dabei geht es nicht um spezielle Bildungspolitik nur für Menschen mit Migrationshintergrund, sondern um Bildungspolitik, die auf Inklusion, auf Integration aller setzt und gesellschaftlicher Ausgrenzung von Kindern und Jugendlichen aus sozial benachteiligten Familien mit und ohne Migrationshintergrund entgegenwirkt.

Deshalb haben wir 2004 Sprachstandsmessungen schon lange vor Schulbeginn eingeführt, deshalb haben wir die Kitas zu frühkindlichen Bildungseinrichtungen umgebaut, die ab drei Jahren überdies auch noch gebührenfrei sind. Deswegen haben wir die interkulturelle Ausrichtung schulischer Maßnahmen letztes Jahr im Schulgesetz verankert. Deshalb haben wir das gegliederte Schulsystem weitgehend abgeschafft und gehen mit der Gemeinschaftsschule und der Sekundarschule neben dem Gymnasium einen integrativen Weg. Deswegen fördern wir eine große Zahl von Projekten, die bildungsfernen Familien den Weg in die Schulen überhaupt erst öffnen. Dazu gehören die Elternlotsen, 250 Stadtteilmütter u.v.a.m. Deswegen erhöht der der Senat den Anteil von Lehrerinnen und Lehrern mit Migrationshintergrund, die sich jetzt auch in einem Netzwerk zusammengeschlossen haben.

Wir haben eine Fülle von Maßnahmen in der Arbeitsmarkt- und Ausbildungspolitik, die Migrantinnen und Migranten neue Wege in die Erwerbsarbeit ermöglichen. Als Arbeitgeber geht das Land Berlin mit gutem Beispiel voran. Wir haben den Anteil von Auszubildenden mit Migrationshintergrund binnen vier Jahren mit jetzt fast 20 % annähernd verdreifacht.

Ein weiteres sehr wesentliches Element zu gesellschaftlicher Integration ist der Abbau von struktureller Diskriminierung und die gleichberechtigte Teilhabe an der demokratischen Gestaltung unserer Gesellschaft.
Viele integrations hemmende Momente können wir auf Landesebene nicht beseitigen. Dazu gehört zum Beispiel das Staatsbürgerschaftsrecht, das hier geborene junge Menschen zwingt, sich mit 18 Jahren zwischen der deutschen und der Staatsangehörigkeit ihrer Eltern zu entscheiden. Dazu gehört ein Wahlrecht, das einen wichtigen Teil unserer Bevölkerung selbst auf kommunaler Ebene von den Entscheidungen ausschließt.

Dennoch haben wir auf Landesebene Möglichkeiten, mehr Teilhabe, mehr Gleichberechtigung und Abbau von Benachteiligung gesetzlich zu verankern. Und das tun wir mit dem Partizipations- und Integrationsgesetz.

Wir wollen mit dem Gesetz die Beteiligungsgremien, die es bereits gibt, gesetzlich festschreiben. Dazu gehört der Landesbeirat für Integration und Migration, der jetzt mit einem einfachen Beschluss des Senats einfach abgeschafft werden könnte. Dazu gehören die Beiräte in den BVVen, die Integrationsbeauftragten auf  Landes- und Bezirksebene. Dazu gehören die vielen Beteiligungs- und Beratungsgremien des Senats in den einzelnen Politikfeldern.

Dazu gehört auch die interkulturelle Öffnung der Verwaltung. Das bedeutet, dass sich die unterschiedlichen Erfahrungen, Weltanschauungen, religiösen Einstellungen, Kommunikationsformen, die es in Berlin gibt, auch in den Verwaltungen wiederfinden. Es bedeutet, dass die Beschäftigten sich so viel interkulturelle Kompetenz aneignen, dass sie in der Lage sind, die Kommunikation und die Bedarfe von Menschen anderer Herkunft zu verstehen. Dabei geht es nicht nur, aber auch um Mehrsprachigkeit. Es geht auch um die Kenntnis, das Denken und Fühlen von Menschen anderer Herkunft nachvollziehen zu können. Die interkulturelle Öffnung von Verwaltung und landeseigenen Unternehmen zieht vor allem drei Konsequenzen nach sich:
Mehrsprachigkeit und interkulturelle Kompetenz gelten als Qualifikationen von Beschäftigten bei Einstellungsverfahren und Beförderungen.
Die Vielfalt der Bevölkerung soll sich auch in der Beschäftigtenstruktur der staatlichen Institutionen widerspiegeln, ohne dass wir starre Quoten vorgeben können.
Alle Maßnahmen und Vorhaben der Institutionen müssen daraufhin überprüft werden, ob sie der Vielfalt der Stadtbevölkerung auch gerecht werden, sprich, nicht diskriminierend, sondern partizipations- und integrationsfördernd wirken.

Wir definieren den Migrationshintergrund, um Daten erheben zu können, inwieweit es uns tatsächlich gelingt, unsere Stadt interkulturell weiter zu öffnen. Wir haben uns nach langen Debatten dafür entschieden, dass ein Migrationshintergrund bei allen Menschen gegeben ist, die keinen deutschen Pass haben, die selber eingewandert sind oder Kinder von Einwanderern sind.

Und wir schaffen mit dem Gesetz mehr Gleichberechtigung bei Feiertagen und Bestattungen.

Als wir das Gesetz im Frühjahr angekündigt haben und erste Eckpunkte bekannt wurden, war die Aufregung in Teilen der Stadtgesellschaft groß. „Werden Ausländer jetzt bevorzugt?“. „Darf der öffentliche Dienst jetzt nur noch Migrantinnen und Migranten einstellen?“ „Sollen Weihnachten und Ostern jetzt abgeschafft werden?“ – solche und viele andere Fragen wurden laut. Nichts davon stimmt. Wir bevorzugen niemanden, wir bauen Benachteiligung ab. Wir streichen keine Feiertage, aber es gibt keine Bevorzugung der christlichen Feiertage mehr. Wir wollen die Verwaltung weiter öffnen – und das ist gut für die ganze Stadt.
Aber diese Reaktionen zeigen, wie viel Diskussions- und Austauschbedarf wir auf dem Feld der Integrationspolitik noch haben. Und dem müssen wir uns stellen.

Am 28. September hat der Senat nun beschlossen, dass Gesetz zur Partizipation und Integration in Berlin zur Beschlussfassung ins Abgeordnetenhaus zu geben. Anfang November fand die Anhörung der Fachleute im zuständigen Ausschuss statt und die Verabschiedung des Gesetztes erwarten wir nun am 09. Dezember.

Heute, während der parlamentarischen Beratung des Gesetzes und auch danach immer wieder neu. Vielfalt fördern – Zusammenhalt stärken – das Leitmotiv unserer Integrationspolitik für Berlin ist eine Daueraufgabe.

22.11.2010 Rede auf der Konferenz zum Partizipations- und Integrationsgesetz

Partizipationsgesetz ist Demokratiegesetz

Liebe Freundinnen und Freunde,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,

ich freue mich, dass heute so viele gekommen sind, um hier über das Partizipations- und Integrationsgesetz und die Grundlagen des Zusammenlebens in Berlin zu diskutieren.

Integration ist momentan wieder ein viel diskutiertes Thema und die Diskussionen zeigen, wie unterschiedlich die Ansichten und Vorstellungen zum Begriff „Integration“ sind. Mindestens ebenso viele Auffassungen gibt es zum Begriff „Migrationshintergrund“. Wer hat einen Migrationshintergrund? Nach unserer Definition sind dies alle Menschen, die eine Einwanderungsgeschichte haben und deren Kinder.
Bedauerlicherweise geht die öffentliche Debatte momentan vielfach in eine andere Richtung als wir es uns wünschen würden: hier wird von „Integrationsverweigerern“ gesprochen, obwohl niemand genau sagen kann, was die Kriterien für eine „gelungene“ Integration eigentlich sein sollen und somit auch die Beschreibung von „Integrationsverweigerern“ nicht stimmig sein kann.

Diese Anschauung, dass Ausländer sich nicht integrieren wollten, dass sie womöglich nur kommen, um Sozialleistungen zu beziehen, korrespondiert mit einem Bild, dass Migrantinnen und Migranten in Deutschland als Problem darstellt: bildungsfern, arbeitslos, fundamentalistisch. Dabei wird das Bild häufig auch noch ethnisiert; es trifft vor allem muslimische Menschen mit arabischer, türkischer und kurdischer Herkunft.

Die Bundesregierung macht diese Debatten nicht einfacher und sie gestaltet auch die Möglichkeiten zur Integration nicht besser.
Zwar redet sie davon, dass sie die Integration maßgeblich voran bringen wolle -  die Kanzlerin beruft in schöner Regelmäßigkeit Integrationsgipfel ein, auf denen dann Ideen entstehen sollen, die die Integration voran bringen – doch schlussendlich erkennt sie Realitäten nicht an oder setzt die Ideen nicht um.

So hat die Bundesregierung schon vor einer ganzen Weile bekannt gegeben, dass es endlich ein Gesetz zur Anerkennung ausländischer Berufs- und Bildungsabschlüsse in Deutschland geben soll. Ein gutes Vorhaben! Doch leider ist bis heute nichts dazu geschehen außer der Bekanntgabe. Auch in Berlin gibt es viele Hochqualifizierte Menschen mit Migrationshintergrund, die endlich in ihren gelernten Berufen arbeiten wollen und denen es die Regierung mit ihrer Untätigkeit unnötig erschwert.

Bei anderen Themen verschlechtert die Bundesregierung die Situation sogar noch drastisch: Beispielsweise beim Thema Zwangsehe. Ein Problem, von dem immer noch viel zu viele Frauen und Mädchen betroffen sind. Bisher hatten die Betroffenen nach zwei Jahren Ehe die Möglichkeit, ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht in Deutschland bekommen. Es hate Jahre des politischen Kampfes gebraucht, bis im Jahr 2000 endlich die Grenze von 4 auf 2 Jahre gesenkt wurde. Nun wird diese Grenze wieder auf drei Jahre hoch gesetzt und damit der errungene Fortschritt rückgängig gemacht. Ein Jahr mehr, das Betroffenen „durchhalten“ müssen, um nicht in ihre Heimatländer abgeschoben zu werden, wo in nicht wenigen Fällen die Familien nicht glücklich darüber sind, dass die Tochter geschieden zurück kommt.

Auch beim Punkt Asylbewerber zeigt sich, wie wenig die Bundesregierung bereit ist, Menschen tatsächlich eine Chance auf Integration zu bieten: Seit Jahren drängt DIE LINKE darauf, die Regelsätze für AsylbewerberInnen auf den Hartz-IV Satz anzupassen – dass sie weniger bekommen, ist nicht nachvollziehbar. Doch es musste erst das Bundeverfassungsgericht urteilen, dass diese Regelsätze gegen Artikel 1 des Grundgesetztes verstoßen und somit verfassungswidrig sind, bevor etwas geschieht.

Dabei ist Integration ein dynamischer gesellschaftlicher Prozess. Dieser funktioniert dann, wenn alle bereit sind, auf die jeweils anderen einzugehen, sich zu öffnen und zu verändern. Berlin hat sich sehr gewandelt, unsere Stadt ist mit rund 850.000 Einwohnerinnen und Einwohnern migrantischer Herkunft eine  Einwanderungsgesellschaft und das hat die herkunftsdeutsche Bevölkerung genauso verändert wie die eingewanderten Bevölkerungsteile.

Das lässt sich vielleicht am plakativsten auf der kulturellen Ebene darstellen.

Beispiel Essgewohnheiten: Schon lange sind Bulette, Currywurst und Schmorgurke nicht mehr die Hauptspeisen in Berlin – wenn auch leckere. Pizza, Spaghetti, Döner, Nasi Goreng, Sushi, Hamburger, Spare Ribs, Falafel, Couscous kommen alle nicht aus den Lehrbüchern der deutschen Hausmannskost – sind aber selbstverständlicher Bestandteil von Berliner Speiseplänen.

Hiphop, Rap und andere vor allem von jungen Menschen nicht nur viel gehörte, sondern auch selbst gemachte Musik stammt auch nicht aus deutschen Volksmusikkapellen – im Gegenteil: oft haben Musiker, die zu Minderheiten gehören, solche Musikstile entwickelt, auch um das eigene underdog-Schicksal, um Repression und  Benachteiligung kulturell auszudrücken.

Sie sind Vorbilder für Kinder und Jugendliche aus allen gesellschaftlichen Bereichen, aus migrantischen Familien genauso wie aus herkunftsdeutschen Arzt- oder Hartz-IV-Familien. Und niemand denkt mehr darüber nach, dass hier über den Motor Kultur längst gesellschaftliche Integration stattgefunden hat. Genauso übrigens wie beim Sport.

Neben Kultur und Sport sind der Zugang zu Erwerbsarbeit und der Zugang zu Bildung sehr wesentliche  Antriebskräfte für gesellschaftliche Integration.

Auf beiden Feldern haben wir als Senat seit 2001 eine Menge Maßnahmen ergriffen und vor allem im Kita- und Schulgesetz auch festgeschrieben. Dabei geht es nicht um spezielle Bildungspolitik nur für Menschen mit Migrationshintergrund, sondern um Bildungspolitik, die auf Inklusion, auf Integration aller setzt und gesellschaftlicher Ausgrenzung von Kindern und Jugendlichen aus sozial benachteiligten Familien mit und ohne Migrationshintergrund entgegenwirkt.

Deshalb haben wir 2004 Sprachstandsmessungen schon lange vor Schulbeginn eingeführt, deshalb haben wir die Kitas zu frühkindlichen Bildungseinrichtungen umgebaut, die ab drei Jahren überdies auch noch gebührenfrei sind. Deswegen haben wir die interkulturelle Ausrichtung schulischer Maßnahmen letztes Jahr im Schulgesetz verankert. Deshalb haben wir das gegliederte Schulsystem weitgehend abgeschafft und gehen mit der Gemeinschaftsschule und der Sekundarschule neben dem Gymnasium einen integrativen Weg. Deswegen fördern wir eine große Zahl von Projekten, die bildungsfernen Familien den Weg in die Schulen überhaupt erst öffnen. Dazu gehören die Elternlotsen, 250 Stadtteilmütter u.v.a.m. Deswegen erhöht der der Senat den Anteil von Lehrerinnen und Lehrern mit Migrationshintergrund, die sich jetzt auch in einem Netzwerk zusammengeschlossen haben.

Wir haben eine Fülle von Maßnahmen in der Arbeitsmarkt- und Ausbildungspolitik, die Migrantinnen und Migranten neue Wege in die Erwerbsarbeit ermöglichen. Als Arbeitgeber geht das Land Berlin mit gutem Beispiel voran. Wir haben den Anteil von Auszubildenden mit Migrationshintergrund binnen vier Jahren mit jetzt fast 20 % annähernd verdreifacht.

Ein weiteres sehr wesentliches Element zu gesellschaftlicher Integration ist der Abbau von struktureller Diskriminierung und die gleichberechtigte Teilhabe an der demokratischen Gestaltung unserer Gesellschaft.
Viele integrations hemmende Momente können wir auf Landesebene nicht beseitigen. Dazu gehört zum Beispiel das Staatsbürgerschaftsrecht, das hier geborene junge Menschen zwingt, sich mit 18 Jahren zwischen der deutschen und der Staatsangehörigkeit ihrer Eltern zu entscheiden. Dazu gehört ein Wahlrecht, das einen wichtigen Teil unserer Bevölkerung selbst auf kommunaler Ebene von den Entscheidungen ausschließt.

Dennoch haben wir auf Landesebene Möglichkeiten, mehr Teilhabe, mehr Gleichberechtigung und Abbau von Benachteiligung gesetzlich zu verankern. Und das tun wir mit dem Partizipations- und Integrationsgesetz.

Wir wollen mit dem Gesetz die Beteiligungsgremien, die es bereits gibt, gesetzlich festschreiben. Dazu gehört der Landesbeirat für Integration und Migration, der jetzt mit einem einfachen Beschluss des Senats einfach abgeschafft werden könnte. Dazu gehören die Beiräte in den BVVen, die Integrationsbeauftragten auf  Landes- und Bezirksebene. Dazu gehören die vielen Beteiligungs- und Beratungsgremien des Senats in den einzelnen Politikfeldern.

Dazu gehört auch die interkulturelle Öffnung der Verwaltung. Das bedeutet, dass sich die unterschiedlichen Erfahrungen, Weltanschauungen, religiösen Einstellungen, Kommunikationsformen, die es in Berlin gibt, auch in den Verwaltungen wiederfinden. Es bedeutet, dass die Beschäftigten sich so viel interkulturelle Kompetenz aneignen, dass sie in der Lage sind, die Kommunikation und die Bedarfe von Menschen anderer Herkunft zu verstehen. Dabei geht es nicht nur, aber auch um Mehrsprachigkeit. Es geht auch um die Kenntnis, das Denken und Fühlen von Menschen anderer Herkunft nachvollziehen zu können. Die interkulturelle Öffnung von Verwaltung und landeseigenen Unternehmen zieht vor allem drei Konsequenzen nach sich:
Mehrsprachigkeit und interkulturelle Kompetenz gelten als Qualifikationen von Beschäftigten bei Einstellungsverfahren und Beförderungen.
Die Vielfalt der Bevölkerung soll sich auch in der Beschäftigtenstruktur der staatlichen Institutionen widerspiegeln, ohne dass wir starre Quoten vorgeben können.
Alle Maßnahmen und Vorhaben der Institutionen müssen daraufhin überprüft werden, ob sie der Vielfalt der Stadtbevölkerung auch gerecht werden, sprich, nicht diskriminierend, sondern partizipations- und integrationsfördernd wirken.

Wir definieren den Migrationshintergrund, um Daten erheben zu können, inwieweit es uns tatsächlich gelingt, unsere Stadt interkulturell weiter zu öffnen. Wir haben uns nach langen Debatten dafür entschieden, dass ein Migrationshintergrund bei allen Menschen gegeben ist, die keinen deutschen Pass haben, die selber eingewandert sind oder Kinder von Einwanderern sind.

Und wir schaffen mit dem Gesetz mehr Gleichberechtigung bei Feiertagen und Bestattungen.

Als wir das Gesetz im Frühjahr angekündigt haben und erste Eckpunkte bekannt wurden, war die Aufregung in Teilen der Stadtgesellschaft groß. „Werden Ausländer jetzt bevorzugt?“. „Darf der öffentliche Dienst jetzt nur noch Migrantinnen und Migranten einstellen?“ „Sollen Weihnachten und Ostern jetzt abgeschafft werden?“ – solche und viele andere Fragen wurden laut. Nichts davon stimmt. Wir bevorzugen niemanden, wir bauen Benachteiligung ab. Wir streichen keine Feiertage, aber es gibt keine Bevorzugung der christlichen Feiertage mehr. Wir wollen die Verwaltung weiter öffnen – und das ist gut für die ganze Stadt.
Aber diese Reaktionen zeigen, wie viel Diskussions- und Austauschbedarf wir auf dem Feld der Integrationspolitik noch haben. Und dem müssen wir uns stellen.

Am 28. September hat der Senat nun beschlossen, dass Gesetz zur Partizipation und Integration in Berlin zur Beschlussfassung ins Abgeordnetenhaus zu geben. Anfang November fand die Anhörung der Fachleute im zuständigen Ausschuss statt und die Verabschiedung des Gesetztes erwarten wir nun am 09. Dezember.

Heute, während der parlamentarischen Beratung des Gesetzes und auch danach immer wieder neu. Vielfalt fördern – Zusammenhalt stärken – das Leitmotiv unserer Integrationspolitik für Berlin ist eine Daueraufgabe.

22.11.2010 Rede auf der Konferenz zum Partizipations- und Integrationsgesetz

Partizipationsgesetz ist Demokratiegesetz

Liebe Freundinnen und Freunde,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,

ich freue mich, dass heute so viele gekommen sind, um hier über das Partizipations- und Integrationsgesetz und die Grundlagen des Zusammenlebens in Berlin zu diskutieren.

Integration ist momentan wieder ein viel diskutiertes Thema und die Diskussionen zeigen, wie unterschiedlich die Ansichten und Vorstellungen zum Begriff „Integration“ sind. Mindestens ebenso viele Auffassungen gibt es zum Begriff „Migrationshintergrund“. Wer hat einen Migrationshintergrund? Nach unserer Definition sind dies alle Menschen, die eine Einwanderungsgeschichte haben und deren Kinder.
Bedauerlicherweise geht die öffentliche Debatte momentan vielfach in eine andere Richtung als wir es uns wünschen würden: hier wird von „Integrationsverweigerern“ gesprochen, obwohl niemand genau sagen kann, was die Kriterien für eine „gelungene“ Integration eigentlich sein sollen und somit auch die Beschreibung von „Integrationsverweigerern“ nicht stimmig sein kann.

Diese Anschauung, dass Ausländer sich nicht integrieren wollten, dass sie womöglich nur kommen, um Sozialleistungen zu beziehen, korrespondiert mit einem Bild, dass Migrantinnen und Migranten in Deutschland als Problem darstellt: bildungsfern, arbeitslos, fundamentalistisch. Dabei wird das Bild häufig auch noch ethnisiert; es trifft vor allem muslimische Menschen mit arabischer, türkischer und kurdischer Herkunft.

Die Bundesregierung macht diese Debatten nicht einfacher und sie gestaltet auch die Möglichkeiten zur Integration nicht besser.
Zwar redet sie davon, dass sie die Integration maßgeblich voran bringen wolle -  die Kanzlerin beruft in schöner Regelmäßigkeit Integrationsgipfel ein, auf denen dann Ideen entstehen sollen, die die Integration voran bringen – doch schlussendlich erkennt sie Realitäten nicht an oder setzt die Ideen nicht um.

So hat die Bundesregierung schon vor einer ganzen Weile bekannt gegeben, dass es endlich ein Gesetz zur Anerkennung ausländischer Berufs- und Bildungsabschlüsse in Deutschland geben soll. Ein gutes Vorhaben! Doch leider ist bis heute nichts dazu geschehen außer der Bekanntgabe. Auch in Berlin gibt es viele Hochqualifizierte Menschen mit Migrationshintergrund, die endlich in ihren gelernten Berufen arbeiten wollen und denen es die Regierung mit ihrer Untätigkeit unnötig erschwert.

Bei anderen Themen verschlechtert die Bundesregierung die Situation sogar noch drastisch: Beispielsweise beim Thema Zwangsehe. Ein Problem, von dem immer noch viel zu viele Frauen und Mädchen betroffen sind. Bisher hatten die Betroffenen nach zwei Jahren Ehe die Möglichkeit, ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht in Deutschland bekommen. Es hate Jahre des politischen Kampfes gebraucht, bis im Jahr 2000 endlich die Grenze von 4 auf 2 Jahre gesenkt wurde. Nun wird diese Grenze wieder auf drei Jahre hoch gesetzt und damit der errungene Fortschritt rückgängig gemacht. Ein Jahr mehr, das Betroffenen „durchhalten“ müssen, um nicht in ihre Heimatländer abgeschoben zu werden, wo in nicht wenigen Fällen die Familien nicht glücklich darüber sind, dass die Tochter geschieden zurück kommt.

Auch beim Punkt Asylbewerber zeigt sich, wie wenig die Bundesregierung bereit ist, Menschen tatsächlich eine Chance auf Integration zu bieten: Seit Jahren drängt DIE LINKE darauf, die Regelsätze für AsylbewerberInnen auf den Hartz-IV Satz anzupassen – dass sie weniger bekommen, ist nicht nachvollziehbar. Doch es musste erst das Bundeverfassungsgericht urteilen, dass diese Regelsätze gegen Artikel 1 des Grundgesetztes verstoßen und somit verfassungswidrig sind, bevor etwas geschieht.

Dabei ist Integration ein dynamischer gesellschaftlicher Prozess. Dieser funktioniert dann, wenn alle bereit sind, auf die jeweils anderen einzugehen, sich zu öffnen und zu verändern. Berlin hat sich sehr gewandelt, unsere Stadt ist mit rund 850.000 Einwohnerinnen und Einwohnern migrantischer Herkunft eine  Einwanderungsgesellschaft und das hat die herkunftsdeutsche Bevölkerung genauso verändert wie die eingewanderten Bevölkerungsteile.

Das lässt sich vielleicht am plakativsten auf der kulturellen Ebene darstellen.

Beispiel Essgewohnheiten: Schon lange sind Bulette, Currywurst und Schmorgurke nicht mehr die Hauptspeisen in Berlin – wenn auch leckere. Pizza, Spaghetti, Döner, Nasi Goreng, Sushi, Hamburger, Spare Ribs, Falafel, Couscous kommen alle nicht aus den Lehrbüchern der deutschen Hausmannskost – sind aber selbstverständlicher Bestandteil von Berliner Speiseplänen.

Hiphop, Rap und andere vor allem von jungen Menschen nicht nur viel gehörte, sondern auch selbst gemachte Musik stammt auch nicht aus deutschen Volksmusikkapellen – im Gegenteil: oft haben Musiker, die zu Minderheiten gehören, solche Musikstile entwickelt, auch um das eigene underdog-Schicksal, um Repression und  Benachteiligung kulturell auszudrücken.

Sie sind Vorbilder für Kinder und Jugendliche aus allen gesellschaftlichen Bereichen, aus migrantischen Familien genauso wie aus herkunftsdeutschen Arzt- oder Hartz-IV-Familien. Und niemand denkt mehr darüber nach, dass hier über den Motor Kultur längst gesellschaftliche Integration stattgefunden hat. Genauso übrigens wie beim Sport.

Neben Kultur und Sport sind der Zugang zu Erwerbsarbeit und der Zugang zu Bildung sehr wesentliche  Antriebskräfte für gesellschaftliche Integration.

Auf beiden Feldern haben wir als Senat seit 2001 eine Menge Maßnahmen ergriffen und vor allem im Kita- und Schulgesetz auch festgeschrieben. Dabei geht es nicht um spezielle Bildungspolitik nur für Menschen mit Migrationshintergrund, sondern um Bildungspolitik, die auf Inklusion, auf Integration aller setzt und gesellschaftlicher Ausgrenzung von Kindern und Jugendlichen aus sozial benachteiligten Familien mit und ohne Migrationshintergrund entgegenwirkt.

Deshalb haben wir 2004 Sprachstandsmessungen schon lange vor Schulbeginn eingeführt, deshalb haben wir die Kitas zu frühkindlichen Bildungseinrichtungen umgebaut, die ab drei Jahren überdies auch noch gebührenfrei sind. Deswegen haben wir die interkulturelle Ausrichtung schulischer Maßnahmen letztes Jahr im Schulgesetz verankert. Deshalb haben wir das gegliederte Schulsystem weitgehend abgeschafft und gehen mit der Gemeinschaftsschule und der Sekundarschule neben dem Gymnasium einen integrativen Weg. Deswegen fördern wir eine große Zahl von Projekten, die bildungsfernen Familien den Weg in die Schulen überhaupt erst öffnen. Dazu gehören die Elternlotsen, 250 Stadtteilmütter u.v.a.m. Deswegen erhöht der der Senat den Anteil von Lehrerinnen und Lehrern mit Migrationshintergrund, die sich jetzt auch in einem Netzwerk zusammengeschlossen haben.

Wir haben eine Fülle von Maßnahmen in der Arbeitsmarkt- und Ausbildungspolitik, die Migrantinnen und Migranten neue Wege in die Erwerbsarbeit ermöglichen. Als Arbeitgeber geht das Land Berlin mit gutem Beispiel voran. Wir haben den Anteil von Auszubildenden mit Migrationshintergrund binnen vier Jahren mit jetzt fast 20 % annähernd verdreifacht.

Ein weiteres sehr wesentliches Element zu gesellschaftlicher Integration ist der Abbau von struktureller Diskriminierung und die gleichberechtigte Teilhabe an der demokratischen Gestaltung unserer Gesellschaft.
Viele integrations hemmende Momente können wir auf Landesebene nicht beseitigen. Dazu gehört zum Beispiel das Staatsbürgerschaftsrecht, das hier geborene junge Menschen zwingt, sich mit 18 Jahren zwischen der deutschen und der Staatsangehörigkeit ihrer Eltern zu entscheiden. Dazu gehört ein Wahlrecht, das einen wichtigen Teil unserer Bevölkerung selbst auf kommunaler Ebene von den Entscheidungen ausschließt.

Dennoch haben wir auf Landesebene Möglichkeiten, mehr Teilhabe, mehr Gleichberechtigung und Abbau von Benachteiligung gesetzlich zu verankern. Und das tun wir mit dem Partizipations- und Integrationsgesetz.

Wir wollen mit dem Gesetz die Beteiligungsgremien, die es bereits gibt, gesetzlich festschreiben. Dazu gehört der Landesbeirat für Integration und Migration, der jetzt mit einem einfachen Beschluss des Senats einfach abgeschafft werden könnte. Dazu gehören die Beiräte in den BVVen, die Integrationsbeauftragten auf  Landes- und Bezirksebene. Dazu gehören die vielen Beteiligungs- und Beratungsgremien des Senats in den einzelnen Politikfeldern.

Dazu gehört auch die interkulturelle Öffnung der Verwaltung. Das bedeutet, dass sich die unterschiedlichen Erfahrungen, Weltanschauungen, religiösen Einstellungen, Kommunikationsformen, die es in Berlin gibt, auch in den Verwaltungen wiederfinden. Es bedeutet, dass die Beschäftigten sich so viel interkulturelle Kompetenz aneignen, dass sie in der Lage sind, die Kommunikation und die Bedarfe von Menschen anderer Herkunft zu verstehen. Dabei geht es nicht nur, aber auch um Mehrsprachigkeit. Es geht auch um die Kenntnis, das Denken und Fühlen von Menschen anderer Herkunft nachvollziehen zu können. Die interkulturelle Öffnung von Verwaltung und landeseigenen Unternehmen zieht vor allem drei Konsequenzen nach sich:
Mehrsprachigkeit und interkulturelle Kompetenz gelten als Qualifikationen von Beschäftigten bei Einstellungsverfahren und Beförderungen.
Die Vielfalt der Bevölkerung soll sich auch in der Beschäftigtenstruktur der staatlichen Institutionen widerspiegeln, ohne dass wir starre Quoten vorgeben können.
Alle Maßnahmen und Vorhaben der Institutionen müssen daraufhin überprüft werden, ob sie der Vielfalt der Stadtbevölkerung auch gerecht werden, sprich, nicht diskriminierend, sondern partizipations- und integrationsfördernd wirken.

Wir definieren den Migrationshintergrund, um Daten erheben zu können, inwieweit es uns tatsächlich gelingt, unsere Stadt interkulturell weiter zu öffnen. Wir haben uns nach langen Debatten dafür entschieden, dass ein Migrationshintergrund bei allen Menschen gegeben ist, die keinen deutschen Pass haben, die selber eingewandert sind oder Kinder von Einwanderern sind.

Und wir schaffen mit dem Gesetz mehr Gleichberechtigung bei Feiertagen und Bestattungen.

Als wir das Gesetz im Frühjahr angekündigt haben und erste Eckpunkte bekannt wurden, war die Aufregung in Teilen der Stadtgesellschaft groß. „Werden Ausländer jetzt bevorzugt?“. „Darf der öffentliche Dienst jetzt nur noch Migrantinnen und Migranten einstellen?“ „Sollen Weihnachten und Ostern jetzt abgeschafft werden?“ – solche und viele andere Fragen wurden laut. Nichts davon stimmt. Wir bevorzugen niemanden, wir bauen Benachteiligung ab. Wir streichen keine Feiertage, aber es gibt keine Bevorzugung der christlichen Feiertage mehr. Wir wollen die Verwaltung weiter öffnen – und das ist gut für die ganze Stadt.
Aber diese Reaktionen zeigen, wie viel Diskussions- und Austauschbedarf wir auf dem Feld der Integrationspolitik noch haben. Und dem müssen wir uns stellen.

Am 28. September hat der Senat nun beschlossen, dass Gesetz zur Partizipation und Integration in Berlin zur Beschlussfassung ins Abgeordnetenhaus zu geben. Anfang November fand die Anhörung der Fachleute im zuständigen Ausschuss statt und die Verabschiedung des Gesetztes erwarten wir nun am 09. Dezember.

Heute, während der parlamentarischen Beratung des Gesetzes und auch danach immer wieder neu. Vielfalt fördern – Zusammenhalt stärken – das Leitmotiv unserer Integrationspolitik für Berlin ist eine Daueraufgabe.

Liebe Freundinnen und Freunde,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,

ich freue mich, dass heute so viele gekommen sind, um hier über das Partizipations- und Integrationsgesetz und die Grundlagen des Zusammenlebens in Berlin zu diskutieren.

Integration ist momentan wieder ein viel diskutiertes Thema und die Diskussionen zeigen, wie unterschiedlich die Ansichten und Vorstellungen zum Begriff „Integration“ sind. Mindestens ebenso viele Auffassungen gibt es zum Begriff „Migrationshintergrund“. Wer hat einen Migrationshintergrund? Nach unserer Definition sind dies alle Menschen, die eine Einwanderungsgeschichte haben und deren Kinder.
Bedauerlicherweise geht die öffentliche Debatte momentan vielfach in eine andere Richtung als wir es uns wünschen würden: hier wird von „Integrationsverweigerern“ gesprochen, obwohl niemand genau sagen kann, was die Kriterien für eine „gelungene“ Integration eigentlich sein sollen und somit auch die Beschreibung von „Integrationsverweigerern“ nicht stimmig sein kann.

Diese Anschauung, dass Ausländer sich nicht integrieren wollten, dass sie womöglich nur kommen, um Sozialleistungen zu beziehen, korrespondiert mit einem Bild, dass Migrantinnen und Migranten in Deutschland als Problem darstellt: bildungsfern, arbeitslos, fundamentalistisch. Dabei wird das Bild häufig auch noch ethnisiert; es trifft vor allem muslimische Menschen mit arabischer, türkischer und kurdischer Herkunft.

Die Bundesregierung macht diese Debatten nicht einfacher und sie gestaltet auch die Möglichkeiten zur Integration nicht besser.
Zwar redet sie davon, dass sie die Integration maßgeblich voran bringen wolle -  die Kanzlerin beruft in schöner Regelmäßigkeit Integrationsgipfel ein, auf denen dann Ideen entstehen sollen, die die Integration voran bringen – doch schlussendlich erkennt sie Realitäten nicht an oder setzt die Ideen nicht um.

So hat die Bundesregierung schon vor einer ganzen Weile bekannt gegeben, dass es endlich ein Gesetz zur Anerkennung ausländischer Berufs- und Bildungsabschlüsse in Deutschland geben soll. Ein gutes Vorhaben! Doch leider ist bis heute nichts dazu geschehen außer der Bekanntgabe. Auch in Berlin gibt es viele Hochqualifizierte Menschen mit Migrationshintergrund, die endlich in ihren gelernten Berufen arbeiten wollen und denen es die Regierung mit ihrer Untätigkeit unnötig erschwert.

Bei anderen Themen verschlechtert die Bundesregierung die Situation sogar noch drastisch: Beispielsweise beim Thema Zwangsehe. Ein Problem, von dem immer noch viel zu viele Frauen und Mädchen betroffen sind. Bisher hatten die Betroffenen nach zwei Jahren Ehe die Möglichkeit, ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht in Deutschland bekommen. Es hate Jahre des politischen Kampfes gebraucht, bis im Jahr 2000 endlich die Grenze von 4 auf 2 Jahre gesenkt wurde. Nun wird diese Grenze wieder auf drei Jahre hoch gesetzt und damit der errungene Fortschritt rückgängig gemacht. Ein Jahr mehr, das Betroffenen „durchhalten“ müssen, um nicht in ihre Heimatländer abgeschoben zu werden, wo in nicht wenigen Fällen die Familien nicht glücklich darüber sind, dass die Tochter geschieden zurück kommt.

Auch beim Punkt Asylbewerber zeigt sich, wie wenig die Bundesregierung bereit ist, Menschen tatsächlich eine Chance auf Integration zu bieten: Seit Jahren drängt DIE LINKE darauf, die Regelsätze für AsylbewerberInnen auf den Hartz-IV Satz anzupassen – dass sie weniger bekommen, ist nicht nachvollziehbar. Doch es musste erst das Bundeverfassungsgericht urteilen, dass diese Regelsätze gegen Artikel 1 des Grundgesetztes verstoßen und somit verfassungswidrig sind, bevor etwas geschieht.

Dabei ist Integration ein dynamischer gesellschaftlicher Prozess. Dieser funktioniert dann, wenn alle bereit sind, auf die jeweils anderen einzugehen, sich zu öffnen und zu verändern. Berlin hat sich sehr gewandelt, unsere Stadt ist mit rund 850.000 Einwohnerinnen und Einwohnern migrantischer Herkunft eine  Einwanderungsgesellschaft und das hat die herkunftsdeutsche Bevölkerung genauso verändert wie die eingewanderten Bevölkerungsteile.

Das lässt sich vielleicht am plakativsten auf der kulturellen Ebene darstellen.

Beispiel Essgewohnheiten: Schon lange sind Bulette, Currywurst und Schmorgurke nicht mehr die Hauptspeisen in Berlin – wenn auch leckere. Pizza, Spaghetti, Döner, Nasi Goreng, Sushi, Hamburger, Spare Ribs, Falafel, Couscous kommen alle nicht aus den Lehrbüchern der deutschen Hausmannskost – sind aber selbstverständlicher Bestandteil von Berliner Speiseplänen.

Hiphop, Rap und andere vor allem von jungen Menschen nicht nur viel gehörte, sondern auch selbst gemachte Musik stammt auch nicht aus deutschen Volksmusikkapellen – im Gegenteil: oft haben Musiker, die zu Minderheiten gehören, solche Musikstile entwickelt, auch um das eigene underdog-Schicksal, um Repression und  Benachteiligung kulturell auszudrücken.

Sie sind Vorbilder für Kinder und Jugendliche aus allen gesellschaftlichen Bereichen, aus migrantischen Familien genauso wie aus herkunftsdeutschen Arzt- oder Hartz-IV-Familien. Und niemand denkt mehr darüber nach, dass hier über den Motor Kultur längst gesellschaftliche Integration stattgefunden hat. Genauso übrigens wie beim Sport.

Neben Kultur und Sport sind der Zugang zu Erwerbsarbeit und der Zugang zu Bildung sehr wesentliche  Antriebskräfte für gesellschaftliche Integration.

Auf beiden Feldern haben wir als Senat seit 2001 eine Menge Maßnahmen ergriffen und vor allem im Kita- und Schulgesetz auch festgeschrieben. Dabei geht es nicht um spezielle Bildungspolitik nur für Menschen mit Migrationshintergrund, sondern um Bildungspolitik, die auf Inklusion, auf Integration aller setzt und gesellschaftlicher Ausgrenzung von Kindern und Jugendlichen aus sozial benachteiligten Familien mit und ohne Migrationshintergrund entgegenwirkt.

Deshalb haben wir 2004 Sprachstandsmessungen schon lange vor Schulbeginn eingeführt, deshalb haben wir die Kitas zu frühkindlichen Bildungseinrichtungen umgebaut, die ab drei Jahren überdies auch noch gebührenfrei sind. Deswegen haben wir die interkulturelle Ausrichtung schulischer Maßnahmen letztes Jahr im Schulgesetz verankert. Deshalb haben wir das gegliederte Schulsystem weitgehend abgeschafft und gehen mit der Gemeinschaftsschule und der Sekundarschule neben dem Gymnasium einen integrativen Weg. Deswegen fördern wir eine große Zahl von Projekten, die bildungsfernen Familien den Weg in die Schulen überhaupt erst öffnen. Dazu gehören die Elternlotsen, 250 Stadtteilmütter u.v.a.m. Deswegen erhöht der der Senat den Anteil von Lehrerinnen und Lehrern mit Migrationshintergrund, die sich jetzt auch in einem Netzwerk zusammengeschlossen haben.

Wir haben eine Fülle von Maßnahmen in der Arbeitsmarkt- und Ausbildungspolitik, die Migrantinnen und Migranten neue Wege in die Erwerbsarbeit ermöglichen. Als Arbeitgeber geht das Land Berlin mit gutem Beispiel voran. Wir haben den Anteil von Auszubildenden mit Migrationshintergrund binnen vier Jahren mit jetzt fast 20 % annähernd verdreifacht.

Ein weiteres sehr wesentliches Element zu gesellschaftlicher Integration ist der Abbau von struktureller Diskriminierung und die gleichberechtigte Teilhabe an der demokratischen Gestaltung unserer Gesellschaft.
Viele integrations hemmende Momente können wir auf Landesebene nicht beseitigen. Dazu gehört zum Beispiel das Staatsbürgerschaftsrecht, das hier geborene junge Menschen zwingt, sich mit 18 Jahren zwischen der deutschen und der Staatsangehörigkeit ihrer Eltern zu entscheiden. Dazu gehört ein Wahlrecht, das einen wichtigen Teil unserer Bevölkerung selbst auf kommunaler Ebene von den Entscheidungen ausschließt.

Dennoch haben wir auf Landesebene Möglichkeiten, mehr Teilhabe, mehr Gleichberechtigung und Abbau von Benachteiligung gesetzlich zu verankern. Und das tun wir mit dem Partizipations- und Integrationsgesetz.

Wir wollen mit dem Gesetz die Beteiligungsgremien, die es bereits gibt, gesetzlich festschreiben. Dazu gehört der Landesbeirat für Integration und Migration, der jetzt mit einem einfachen Beschluss des Senats einfach abgeschafft werden könnte. Dazu gehören die Beiräte in den BVVen, die Integrationsbeauftragten auf  Landes- und Bezirksebene. Dazu gehören die vielen Beteiligungs- und Beratungsgremien des Senats in den einzelnen Politikfeldern.

Dazu gehört auch die interkulturelle Öffnung der Verwaltung. Das bedeutet, dass sich die unterschiedlichen Erfahrungen, Weltanschauungen, religiösen Einstellungen, Kommunikationsformen, die es in Berlin gibt, auch in den Verwaltungen wiederfinden. Es bedeutet, dass die Beschäftigten sich so viel interkulturelle Kompetenz aneignen, dass sie in der Lage sind, die Kommunikation und die Bedarfe von Menschen anderer Herkunft zu verstehen. Dabei geht es nicht nur, aber auch um Mehrsprachigkeit. Es geht auch um die Kenntnis, das Denken und Fühlen von Menschen anderer Herkunft nachvollziehen zu können. Die interkulturelle Öffnung von Verwaltung und landeseigenen Unternehmen zieht vor allem drei Konsequenzen nach sich:
Mehrsprachigkeit und interkulturelle Kompetenz gelten als Qualifikationen von Beschäftigten bei Einstellungsverfahren und Beförderungen.
Die Vielfalt der Bevölkerung soll sich auch in der Beschäftigtenstruktur der staatlichen Institutionen widerspiegeln, ohne dass wir starre Quoten vorgeben können.
Alle Maßnahmen und Vorhaben der Institutionen müssen daraufhin überprüft werden, ob sie der Vielfalt der Stadtbevölkerung auch gerecht werden, sprich, nicht diskriminierend, sondern partizipations- und integrationsfördernd wirken.

Wir definieren den Migrationshintergrund, um Daten erheben zu können, inwieweit es uns tatsächlich gelingt, unsere Stadt interkulturell weiter zu öffnen. Wir haben uns nach langen Debatten dafür entschieden, dass ein Migrationshintergrund bei allen Menschen gegeben ist, die keinen deutschen Pass haben, die selber eingewandert sind oder Kinder von Einwanderern sind.

Und wir schaffen mit dem Gesetz mehr Gleichberechtigung bei Feiertagen und Bestattungen.

Als wir das Gesetz im Frühjahr angekündigt haben und erste Eckpunkte bekannt wurden, war die Aufregung in Teilen der Stadtgesellschaft groß. „Werden Ausländer jetzt bevorzugt?“. „Darf der öffentliche Dienst jetzt nur noch Migrantinnen und Migranten einstellen?“ „Sollen Weihnachten und Ostern jetzt abgeschafft werden?“ – solche und viele andere Fragen wurden laut. Nichts davon stimmt. Wir bevorzugen niemanden, wir bauen Benachteiligung ab. Wir streichen keine Feiertage, aber es gibt keine Bevorzugung der christlichen Feiertage mehr. Wir wollen die Verwaltung weiter öffnen – und das ist gut für die ganze Stadt.
Aber diese Reaktionen zeigen, wie viel Diskussions- und Austauschbedarf wir auf dem Feld der Integrationspolitik noch haben. Und dem müssen wir uns stellen.

Am 28. September hat der Senat nun beschlossen, dass Gesetz zur Partizipation und Integration in Berlin zur Beschlussfassung ins Abgeordnetenhaus zu geben. Anfang November fand die Anhörung der Fachleute im zuständigen Ausschuss statt und die Verabschiedung des Gesetztes erwarten wir nun am 09. Dezember.

Heute, während der parlamentarischen Beratung des Gesetzes und auch danach immer wieder neu. Vielfalt fördern – Zusammenhalt stärken – das Leitmotiv unserer Integrationspolitik für Berlin ist eine Daueraufgabe.