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10.08.2011 Redebeitrag

10 Jahre Lebenspartnerschaft – Reif für die Ehe

Wir alle feiern heute hier das zehnjährige Bestehen des Lebenspartnerschaftsgesetzes.
Ich freue mich, dass die Lebenspartnerschaft bereits in den meisten Gesetzen des Straf-, Sozial- und Zivilrechts der Ehe gleichgestellt ist. Lassen sie uns einmal gemeinsam schauen, was sich in den vergangenen zehn Jahren verändert hat.

Wie entwickelte sich  das Lebenspartnerschaftsgesetz?
1992 machten mehr als 250 lesbische und schwule Paare bundesweit mit der Kampagne „Aktion Standesamt“ auf die Diskriminierungen im Recht aufmerksam. Im Sommer 2000- 8 lange Jahre später- wurde dann endlich ein erster Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht. Am 22. Februar 2001 wurde das „Gesetz zur Beendigung der Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Gemeinschaften: Lebenspartnerschaften“ im Bundesgesetzesblatt verkündet. Der zustimmungspflichtige Teil des Gesetzentwurfes fand im Bundesrat keine Mehrheit. Die CDU/ CSU geführten Länder Sachsen, Thüringen und Bayern leiteten ein Normenkontrollverfahren beim Bundesverfassungsgericht ein. Das Gericht wies das Begehren zurück. Nach dem Urteil besteht kein verfassungsmäßiger Zwang für einen Abstand zwischen Ehen und Lebenspartnerschaften. Lebenspartnerschaften dürfen mit Ehen gleichgestellt, aber nicht bessergestellt werden.
Anfang des Jahres 2005 trat das Gesetz zur Überarbeitung des Lebenspartnerschaftsrechts in Kraft. Die wesentlichsten Änderungen betrafen die Stiefkindadoption, das Verlöbnis, den Güterstand der Zugewinngemeinschaft im Regelfall, die Unterhaltsvorschriften sowie den Versorgungsausgleich nach Aufhebung einer Lebenspartnerschaft. Mit dieser Entwicklung wurde auch die Versorgung der Hinterbliebenen, wie sie in der Rentenversicherung für Ehepartner geregelt ist, auf Lebenspartnerschaften übertragen.
Obwohl die Lebenspartnerschaft weitgehend der Ehe im bürgerlichen Recht gleichgestellt ist, gibt es noch gravierende Benachteiligungen für Lesben und Schwule.

Dazu gehört die Frage, ob Menschen in einer Lebenspartnerschaft gemeinsam ein Kind adoptieren können. Wenn auch in Teilen der Öffentlichkeit noch Vorurteile zum Adoptionsrecht für Lesben und Schwule existieren: Es besteht kein Grund für den Gesetzgeber, Lesben und Schwulen eine Gleichstellung zu verweigern. Es wird Kindern eine sichere Familie verweigert, die sie durch eine Adoption finden könnten. Sozialwissenschaftliche Untersuchungen belegen, dass die Entwicklung von Kindern entscheidend durch die Qualität der innerfamiliären Beziehung geprägt wird - nicht durch das Geschlecht der Personen, bei denen sie aufwachsen. Die derzeitige Ungleichbehandlung von Lebenspartnern und Eheleuten ist nicht aus Gründen des Kindeswohls gerechtfertigt und widerspricht dem Grundgesetz. Auch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts von Anfang Juli 2009 weist darauf hin, dass die Privilegierung der Ehe gegenüber der Lebenspartnerschaft bei gemeinsamen Adoptionen nicht zulässig ist. Hier wird deutlich, wie weit wir gesellschaftlich noch immer von einer vollständigen Gleichberechtigung entfernt sind. Es hat sich in den vergangenen Jahren etwas vorwärtsbewegt, aber wir sind noch lange nicht am Ziel. Ich will an der Stelle meine persönlichen Eindrücke einfließen lassen: Vor einem guten Jahr hielt ich meine erste Rede im Bundesrat. Es ging um die Bunderatsinitiative des Landes Berlin zur Öffnung der Ehe. Spezifisch für den Bundesrat ist, dass es hier keinerlei Beifallsbekundungen, z B durch Klatschen gibt aber auch keinerlei Ablehnungsbekundungen gibt. Aber ich kann mich sehr genau erinnern, dass bei der Aufzählung der Länder, die die Ehe schon geöffnet haben, die Ablehnung der Ministerpräsidenten- insbesondere der Südstaaten- mehr als deutlich wurde. Anschließend haben mir meine Kolleginnen und Kollegen diesen Eindruck bestätigt, dass es die eindeutige Haltung gab, dass das „Hohe Haus“ doch mit solchen Themen nicht zu belästigen sei. Bei mir hat dieser starke Eindruck aber den Effekt gehabt, dass ich noch mehr für dieses Thema streiten wollte und es hat mich motiviert, mich noch engagierter in die Debatte einzubringen.
Nach dem Mikrozensus gab es 2009 circa 63.000 gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften in Deutschland. Davon waren 19.000 zugleich eingetragene Lebenspartnerschaften. Klaus Lederer hat gerade die Anzahl der Lebenspartnerschaften in unsere Stadt in einer Kleinen Anfrage an den Senat abgefragt. Danach haben sich über 9000 Lesben und Schwule zwischen 2004 und 2010 verpartnern lassen, davon sind 1/6 nichtdeutsche Staatsbürgerinnen und –bürger. Die Zahlen zeigen, wie wichtig es vielen Menschen ist, ihre Beziehung in dieser Form „offiziell“ zu machen. Nicht weniger wichtig nämlich, als es auch heterosexuellen Paaren ist. Letztere haben die Möglichkeit zu wählen, welche Form von Beziehung sie führen möchten: Ohne Trauschein oder mit, mit Kindern oder ohne. Diese Möglichkeiten müssen allen Menschen, egal welcher sexuellen Orientierung, offen stehen.

Den politischen Unwillen, der Ungleichbehandlung entgegenzuwirken, zeigte die Schwarz-Gelbe Bundesregierung  und der CDU/ CSU geführten Länder auch in diesem Jahr wieder.
Wir haben als Land Berlin im letzten März eine Bundesratsinitiative zur Gleichstellung von Lebenspartnerschaften und Ehen im Kindschaftsrecht eingebracht, in der - neben der gemeinschaftlichen Adoption - die automatische Elternschaft der Lebenspartnerin der biologischen Mutter bei Geburt eines Kindes in einer Eingetragenen Lebenspartnerschaft anerkannt wird. Des Weiteren soll es die Möglichkeit der Mutterschaftsanerkennung entsprechend der Vaterschaftsanerkennung vor der Geburt geben. Außerdem soll die Gleichstellung von eingetragenen Lebenspartnerschaften in den Bestimmungen über die assistierte Reproduktion erfolgen. Der Antrag wurde im Bundesrat abgelehnt.
Ähnlich sind wir im Bereich der Einkommenssteuergesetzgebung verfahren. Auch hier hat das Land Berlin im Rahmen einer Bundesratsinitiative die Gleichstellung der eingetragenen Lebenspartnerschaften mit den Ehen gefordert. Infolge der zivilrechtlichen Gleichstellung der Lebenspartnerschaft mit der Ehe gibt es keine Rechtfertigung für eine steuerliche Ungleichbehandlung.

Aber wir lassen uns durch die Ablehnungen nicht entmutigen! Eine Gleichstellung in allen Lebensbereichen ist unser Ziel. Wo wir es in der Hand haben, haben wir darauf konkret hingewirkt.  Berlin war das erste Bundesland, in dem die Lebenspartnerschaft mit der Ehe in allen Landesgesetzten gleichgestellt ist. Damit spielt Berlin eine Vorreiterrolle bei der Gleichstellung in der Bundesrepublik. Wir wollen die Anerkennung der Menschenrechte für Lesben, Schwule und transgeschlechtliche Menschen. Es geht uns darum, dass Lesben, Schwule, trans- und intergeschlechtliche Personen in unserer Gesellschaft anerkannt werden. Dafür müssen sie sich selbst einsetzen, darin muss sich ihnen aber auch eine große Mehrheit dieser Gesellschaft anschließen. Der Abbau von Diskriminierung in den letzten Jahren ist ein Indiz für den Erfolg Ihrer Bemühungen und Ihres Kampfes.
Rechtliche Normen können zwar soziale Bewegungen stützen und fördern; sie können diese jedoch nicht ersetzen. Deshalb bleibt im Rahmen der Aufklärung noch viel zu tun, bis in der Gesellschaft  gleichgeschlechtliche Lebensweisen selbstverständlich gelebt werden können. Wir haben in Berlin als Abgeordnetenhaus und als Senat die Initiative „Berlin tritt ein für Selbstbestimmung und Akzeptanz sexueller Vielfalt!“ auf den Weg gebracht. In einem finanziellen Umfang von 2,1 Mio. Euro werden mehr als 60 Maßnahmen, Projekte und Kampagnen vor allen in den Bereichen Bildung und Aufklärung, Abbau von Diskriminierungen sowie Einführung von Diversity in der Verwaltung in Kooperation mit den Berliner NGOs durchgeführt.
Lassen Sie mich zum Schluss dem LSVD hier stellvertretend für viele Lesben und Schwule danken, die sich in den letzten 10 Jahren für die Rechte von gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften eingesetzt haben. Mein besonderer Dank gebührt Herrn Manfred Bruns. Ich bin überzeugt, dass wir ohne ihn heute nicht auf diesem Stand der Gleichstellung wären. Sie alle haben eine hervorragende Arbeit geleistet und wir werden sie auch weiterhin unterstützen, wo wir nur können.

Herzlichen Dank.