Zurück zur Startseite

Sozialpolitik

Öffne dir die Stadt

Das Jahr 2010 hat die Europäische Union zum europäischen Jahr gegen soziale Ausgrenzung ausgerufen. Wir bemühen uns schon lange, der zunehmenden gesellschaftlichen Ausgrenzung von immer mehr Menschen entgegen zu wirken. Oft stehen dem Bundesgesetze wie das Hartz IV-Gesetz entgegen. Da können wir die Folgen solcher Gesetzgebung nur mildern, etwa durch unsere Ausführungsvorschrift Wohnen. Die regelt bis zu welcher Höhe Hartz-IV- und Sozialhilfeempfängerinnen und -empfänger ihre Mietkosten erstattet bekommen. In Berlin ist nicht die Größe der Wohnung ausschlaggebend, sondern allein die Brutto-Warmmiete. Damit wollen wir vermeiden, dass Menschen ihre gewohnte Umgebung verlassen müssen. Bis zum Frühjahr 2009 haben wir die Angemessenheit der Wohnkosten auch erst ein Jahr nachdem die Menschen ihre Hartz IV-Anträge gestellt haben überprüft. Dafür hat das Bundessozialgericht das Land Berlin jetzt verurteilt. Wir wollten, dass die Erwerbslosen Zeit haben, sich wieder um Beschäftigung zu bemühen statt sich um Umzüge und Wohnungen zu kümmern. Mehr zur AV Wohnen finden Sie hier

Der Berlin-Pass ist ein weiteres Beispiel für Maßnahmen, mit denen wir die Folgen der Ausgrenzungs-Gesetzgebung auf Bundesebene abmildern. Er ermöglicht Hartz-IV-EmpfängerInnen, Flüchtlingen, Rentnerinnen und Rentnern mit geringem Einkommen verbilligte Eintrittspreise in Schwimmbädern, Theatern, manchen Kinos, das günstige Monatsticket der BVG und S-Bahn und schafft damit mehr Möglichkeiten zu gesellschaftlicher Teilhabe. Mehr dazu hier

 

 

Chancengleichheit und Teilhabe am öffentlichen Leben

Podcast zur Debatte der Linksfraktion über die Bekämpfung von Kinderarmut in Berlin