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14. März 2011 Carola Bluhm

Mehr Transparenz und Teilhabe- Das Seniorenmitwirkungsgesetz wurde überarbeitet

Der medizinische Fortschritt und ein verändertes Gesundheits- und Ernährungsbewusstsein – sie tragen dazu bei, dass Menschen immer älter werden. Wer wünscht sich nicht, ein gesundes Leben bis ins hohe Alter zu führen? Und wer freut sich während des Erwerbslebens nicht auf die Rentenzeit, um endlich mehr Zeit für die Familie, für ehrenamtliches Engagement, für Sport, Reisen und Kultur zu haben. Lange und hart haben viele dafür gearbeitet und dabei häufig ein entbehrungsreiches Leben geführt.
Dabei zu sein darf nicht vom Geldbeutel abhängen. Wir haben deshalb zahlreiche kostenfreie Angebote, etwa in Seniorenfreizeitstätten und Stadteilzentren geschaffen. Mit dem berlinpass bekommen Rentnerinnen und Rentner, die von Grundsicherung leben, Vergünstigungen bei Kultur, in Museen, in Zoo und Tierpark, in Kinos und bei der BVG. Die Mobilität wollen wir weiter erleichtern: barrierefrei und bezahlbar. Das Berliner Seniorenmitwirkungsgesetz, das es nun seit 2006 gibt, ist immer noch bundesweit einzigartig. Ziel ist es, Seniorinnen und Senioren stärker am sozialen, kulturellen und politischen Leben zu beteiligen. Sie sollen ihre Erfahrungen und Fähigkeiten einbringen, um das Miteinander der Generationen zu verbessern und den Prozess des Älterwerdens in Würde und ohne Diskriminierung zu gestalten. Alle, die ihr 60.Lebensjahr vollendet haben, können sich in eine der zwölf bezirklichen Seniorenvertretungen berufen lassen. Besondere Aufgaben sind hier die allgemeine Öffentlichkeitsarbeit für die Senioren im Bezirk, die Beratung älterer Mitbürger und Hilfe bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche. Zudem pflegen sie Kontakte zu den Trägern der Altenhilfe, den Heimbeiräten, zu Freizeitstätten und Pflegediensten. Die Vorsitzenden der bezirklichen Seniorenvertretungen bilden zusammen mit zwölf Mitgliedern aus Seniorenorganisationen die Landesseniorenvertretung. Sie unterstützt die Bezirke und vertritt die Interessen auf Landesebene.
Nun haben wir das Gesetz sogar noch einmal angepasst, um die Mitwirkung zu stärken.  Vertretungen werden künftig an verschiedenen Tagen und Orten im Bezirk gewählt, damit sich möglichst Viele beteiligen können. Zukünftig werden die Seniorenvertretungen öffentlich tagen. Jede und Jeder kann bei Interesse mitdiskutieren. Wir hoffen, dass sich möglichst viele Seniorinnen und Senioren an den Wahlen und der darauffolgenden Arbeit beteiligen und Berlin gemeinsam mit uns zu einer noch lebenswerteren Stadt machen!