Am 1. August 2001 trat das Lebenspartnerschaftsgesetz für Lesben und Schwule in Kraft. Anlässlich seines zehnjährigen Bestehens fordern wir den Bundestag und die Bundesregierung dazu auf, endlich zu handeln und die Ehe für Lesben und Schwule zu öffnen. Lesben und Schwule sind auch in Deutschland reif für die Ehe. Und die deutsche Gesellschaft ist es auch. In den letzten zehn Jahren ist ein gesellschaftlicher Wandel eingetreten, die Mehrzahl der Bevölkerung akzeptiert die Homoehe. Der Bund darf sich nicht länger vor dieser Entwicklung sowie vor der höchstrichterlichen Rechtsprechung verschließen. Dieser Reformstau muss beendet werden. Deutschland hinkt der internationalen Entwicklung hinterher, in neun Staaten ist die Ehe für Lesben und Schwule bereits geöffnet.
Lebenspartnerinnen und Lebenspartner fühlen sich im Einkommenssteuer- und Adoptionsrecht diskriminiert. Sie bezahlen im Vergleich zu Eheleuten mehr Steuern und können gemeinsam keine Kinder adoptieren. Der Bundesfinanzhof äußerte erst im Mai 2011 „ernstliche Zweifel“ an der Rechtmäßigkeit des Ausschlusses der Lebenspartner vom Ehegattensplitting. Und das Bundesverfassungsgericht wies schon 2009 darauf hin, dass die Privilegierung der Ehe gegenüber der Lebenspartnerschaft bei gemeinsamen Adoptionen nicht zulässig sei.
Bereits 2010 forderte das Land Berlin die Bundesregierung über den Bundesrat dazu auf, die Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtlich lebende Menschen zu ermöglichen. Die Initiative fand damals keine Mehrheit.
Das Landesstatistikamt hat ermittelt, dass sich zwischen 2004 und 2010 rund 9000 Lesben und Schwule in Berlin verpartnern ließen, davon waren ein Sechstel nichtdeutsche Staatsbürgerinnen und Staatsbürger.